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Kontovollmacht – jemandem Zugriff aufs Konto geben

Ob im Alter, bei Krankheit oder zur Unterstützung von Angehörigen: Eine Kontovollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, dein Bankkonto zu nutzen. Richtig gestaltet, vermeidet sie im Ernstfall viel Ärger.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Mit einer Bank-/Kontovollmacht ermächtigst du eine andere Person, über dein Konto zu verfügen (z. B. Überweisungen, Abhebungen). Du kannst sie jederzeit widerrufen. Die Banken haben dafür meist eigene Formulare.
Sinnvoll ist oft eine Vollmacht 'über den Tod hinaus' (transmortal): Sie bleibt nach dem Tod wirksam, sodass laufende Dinge geregelt werden können, bevor die Erbfolge geklärt ist. Für umfassende Vorsorge kann eine notarielle Vorsorgevollmacht ergänzend sinnvoll sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrauensperson wählen

    Überlege genau, wem du Zugriff auf dein Konto gibst – Vollmachten sind mächtig.

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    2. Bankformular nutzen

    Erteile die Vollmacht über das Formular deiner Bank; lege den Umfang fest.

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    3. Über den Tod hinaus?

    Prüfe eine transmortale Vollmacht, damit nach dem Tod gehandelt werden kann.

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    4. Widerruf kennen

    Du kannst die Vollmacht jederzeit widerrufen – informiere die Bank schriftlich.

Häufige Fragen

Was darf jemand mit einer Kontovollmacht?

Mit einer Bank-/Kontovollmacht darf die bevollmächtigte Person über dein Konto verfügen – also zum Beispiel Überweisungen tätigen, Geld abheben und Daueraufträge einrichten, je nach Umfang der Vollmacht. Du kannst die Vollmacht jederzeit widerrufen. Weil sie weitreichend ist, solltest du sie nur einer wirklich vertrauten Person geben.

Gilt die Kontovollmacht auch nach dem Tod?

Nur, wenn sie 'über den Tod hinaus' (transmortal) erteilt wurde – das ist meist sinnvoll, damit die Vertrauensperson dringende Dinge regeln kann, bevor die Erbfolge geklärt ist. Andernfalls kann die Vollmacht mit dem Tod oder durch Widerruf der Erben enden. Für umfassende Vorsorge ergänzt eine Vorsorgevollmacht die Kontovollmacht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.