Konto im Todesfall – Zugriff für Angehörige und Erben
Nach einem Todesfall stellt sich schnell die Frage, wer auf das Konto des Verstorbenen zugreifen darf, um Bestattung und laufende Kosten zu zahlen. Ob das schnell geht, hängt vor allem davon ab, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vollmacht prüfen
Kläre, ob eine Vollmacht über den Tod hinaus besteht.
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2. Bank informieren
Melde den Todesfall der Bank und lege die Sterbeurkunde vor.
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3. Berechtigung nachweisen
Als Erbe weise deine Stellung durch Erbschein oder Testament nach.
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4. Zahlungen ordnen
Kläre laufende Lastschriften, Daueraufträge und offene Rechnungen.
Daran erkennst du die Masche
- Ohne Vollmacht wird vorschnell Geld abgehoben.
- Die Erbenstellung ist nicht nachgewiesen.
- Wichtige laufende Zahlungen werden übersehen oder unberechtigt gestoppt.
Häufige Fragen
Wer darf nach dem Tod auf das Konto zugreifen?
Eine über den Tod hinaus bevollmächtigte Person kann weiter verfügen. Ohne Vollmacht dürfen nur die Erben über das Konto verfügen und müssen ihre Berechtigung nachweisen, etwa durch Erbschein oder ein eröffnetes Testament. Die Bank verlangt zudem die Sterbeurkunde.
Kann ich die Bestattung vom Konto zahlen?
In der Regel ja. Banken begleichen Bestattungskosten und dringende Rechnungen häufig direkt vom Konto des Verstorbenen gegen Vorlage der Rechnungen, auch bevor der Erbschein vorliegt. Kläre das Vorgehen mit der Bank.
Laufen Daueraufträge und Lastschriften weiter?
Zunächst oft ja. Sie laufen meist weiter, bis das Konto umgestellt oder aufgelöst wird. Prüfe, welche Zahlungen sinnvoll sind, und stoppe nur, was berechtigt ist – das Konto gehört nun zum Nachlass und damit den Erben.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.