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Vorwurf der Körperverletzung – was tun?

Der Vorwurf einer Körperverletzung wiegt schwer und reicht von einer Rangelei bis zu ernsten Verletzungen. Oft steht Aussage gegen Aussage. Wichtig ist, nicht vorschnell auszusagen, sondern erst die Akten zu kennen – und mögliche Rechtfertigungen wie Notwehr zu prüfen.

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Körperverletzung ist die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen (§ 223 StGB). Die einfache Körperverletzung wird in der Regel nur auf Strafantrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt.
Wer in einer Notwehrlage handelt, kann gerechtfertigt sein und macht sich dann nicht strafbar (§ 32 StGB). Auch eine Einstellung oder ein Täter-Opfer-Ausgleich können je nach Fall in Betracht kommen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache.

  2. 2

    2. Akteneinsicht

    Lass Vorwurf, Verletzungsbilder und Zeugenaussagen prüfen.

  3. 3

    3. Notwehr prüfen

    Kläre, ob eine Rechtfertigung wie Notwehr vorliegt.

  4. 4

    4. Strategie wählen

    Entscheide informiert über Einlassung, Einstellung oder Ausgleich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was zählt als Körperverletzung?

Die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen (§ 223 StGB) – etwa Schlagen, Treten, aber auch das Zufügen von Schmerzen oder Erkrankungen. Schwerere Formen, etwa mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, werden als gefährliche Körperverletzung strenger geahndet.

Was bedeutet Notwehr?

Wer einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit erforderlichen und angemessenen Mitteln abwehrt, handelt in Notwehr und ist gerechtfertigt (§ 32 StGB). Dann liegt keine strafbare Körperverletzung vor. Die Grenzen der Notwehr sind aber genau zu prüfen, um keine Überschreitung anzunehmen.

Sollte ich bei der Polizei aussagen?

Zur Sache musst du nichts sagen. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist es oft ratsam, zunächst zu schweigen und erst nach Akteneinsicht über eine Einlassung zu entscheiden. So vermeidest du, dich vorschnell festzulegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.