Vorwurf der Körperverletzung – was tun?
Der Vorwurf einer Körperverletzung wiegt schwer und reicht von einer Rangelei bis zu ernsten Verletzungen. Oft steht Aussage gegen Aussage. Wichtig ist, nicht vorschnell auszusagen, sondern erst die Akten zu kennen – und mögliche Rechtfertigungen wie Notwehr zu prüfen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Schweigen
Mache zunächst keine Angaben zur Sache.
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2. Akteneinsicht
Lass Vorwurf, Verletzungsbilder und Zeugenaussagen prüfen.
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3. Notwehr prüfen
Kläre, ob eine Rechtfertigung wie Notwehr vorliegt.
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4. Strategie wählen
Entscheide informiert über Einlassung, Einstellung oder Ausgleich.
Daran erkennst du die Masche
- Du sagst aus, bevor du die Akten und Beweise kennst.
- Eine mögliche Notwehrlage wird nicht geltend gemacht.
- Schadensersatz wird ungeprüft anerkannt.
Häufige Fragen
Was zählt als Körperverletzung?
Die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen (§ 223 StGB) – etwa Schlagen, Treten, aber auch das Zufügen von Schmerzen oder Erkrankungen. Schwerere Formen, etwa mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, werden als gefährliche Körperverletzung strenger geahndet.
Was bedeutet Notwehr?
Wer einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit erforderlichen und angemessenen Mitteln abwehrt, handelt in Notwehr und ist gerechtfertigt (§ 32 StGB). Dann liegt keine strafbare Körperverletzung vor. Die Grenzen der Notwehr sind aber genau zu prüfen, um keine Überschreitung anzunehmen.
Sollte ich bei der Polizei aussagen?
Zur Sache musst du nichts sagen. Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist es oft ratsam, zunächst zu schweigen und erst nach Akteneinsicht über eine Einlassung zu entscheiden. So vermeidest du, dich vorschnell festzulegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.