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Kleinunternehmerregelung – ohne Umsatzsteuer gründen und arbeiten

Mit der Kleinunternehmerregelung musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen – das vereinfacht Rechnungen und Buchhaltung. Sie gilt, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Du kannst dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Ob sie sich lohnt, hängt von deiner Tätigkeit ab.

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Als Kleinunternehmer führst du keine Umsatzsteuer ab und weist sie nicht auf Rechnungen aus, wenn dein Vorjahresumsatz und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr die gesetzlichen Grenzen nicht übersteigen (§ 19 UStG).
Das vereinfacht die Buchhaltung und macht Angebote für Privatkunden günstiger. Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Verzicht auf die Regelung sinnvoller sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Umsatzgrenzen prüfen

    Liegt dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen, kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht.

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    2. Vor- und Nachteile abwägen

    Keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug. Bei vielen Investitionen kann der Verzicht günstiger sein.

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    3. Im Fragebogen wählen

    Beim Finanzamt (steuerlicher Erfassungsbogen) entscheidest du dich für oder gegen die Regelung.

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    4. Grenzen im Blick behalten

    Überschreitest du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig – plane das ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bringt die Kleinunternehmerregelung?

Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen (§ 19 UStG), solange dein Umsatz die gesetzlichen Grenzen nicht übersteigt. Das vereinfacht Rechnungen und Buchhaltung und macht deine Preise für Privatkunden attraktiver.

Was ist der Nachteil?

Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen geltend machen. Hast du hohe Investitionen oder viele Geschäftskunden, die die Umsatzsteuer ohnehin abziehen können, kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung günstiger sein.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung, und du wirst regulär umsatzsteuerpflichtig – in der Regel ab dem folgenden Jahr. Behalte deine Umsätze im Blick und stelle deine Rechnungsstellung und Buchhaltung rechtzeitig um.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.