Kleinunternehmerregelung – ohne Umsatzsteuer gründen und arbeiten
Mit der Kleinunternehmerregelung musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen – das vereinfacht Rechnungen und Buchhaltung. Sie gilt, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Du kannst dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Ob sie sich lohnt, hängt von deiner Tätigkeit ab.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Umsatzgrenzen prüfen
Liegt dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen, kommt die Kleinunternehmerregelung in Betracht.
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2. Vor- und Nachteile abwägen
Keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug. Bei vielen Investitionen kann der Verzicht günstiger sein.
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3. Im Fragebogen wählen
Beim Finanzamt (steuerlicher Erfassungsbogen) entscheidest du dich für oder gegen die Regelung.
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4. Grenzen im Blick behalten
Überschreitest du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig – plane das ein.
Daran erkennst du die Masche
- Du weist trotz Kleinunternehmerstatus Umsatzsteuer aus (dann schuldest du sie).
- Du verzichtest auf die Regelung, obwohl du kaum Vorsteuer hast.
- Du überschreitest die Umsatzgrenze unbemerkt.
Häufige Fragen
Was bringt die Kleinunternehmerregelung?
Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen (§ 19 UStG), solange dein Umsatz die gesetzlichen Grenzen nicht übersteigt. Das vereinfacht Rechnungen und Buchhaltung und macht deine Preise für Privatkunden attraktiver.
Was ist der Nachteil?
Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen geltend machen. Hast du hohe Investitionen oder viele Geschäftskunden, die die Umsatzsteuer ohnehin abziehen können, kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung günstiger sein.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung, und du wirst regulär umsatzsteuerpflichtig – in der Regel ab dem folgenden Jahr. Behalte deine Umsätze im Blick und stelle deine Rechnungsstellung und Buchhaltung rechtzeitig um.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.