Hamster, Wellensittich, Fische – Kleintiere darfst du immer halten
Bei Haustieren gibt es oft Streit – aber für Kleintiere gilt eine klare Regel: Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische darfst du in der Mietwohnung immer halten. Dafür brauchst du keine Erlaubnis.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Tierart einordnen
Kleintier (immer erlaubt) oder Hund/Katze (in der Regel erlaubnisbedürftig)?
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2. Bei Kleintieren
Du musst keine Erlaubnis einholen – die Haltung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt.
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3. Bei Hund/Katze
Frage den Vermieter; ein pauschales Verbot ist aber unwirksam – es zählt die Abwägung.
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4. Rücksicht nehmen
Achte darauf, dass von der Tierhaltung keine Belästigung (Lärm, Geruch, Schäden) ausgeht.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter Kleintiere verbieten?
Nein. Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen oder Zierfischen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und ist ohne Erlaubnis zulässig, da von ihr keine Beeinträchtigung ausgeht. Ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag ist unwirksam.
Was gilt für Hunde und Katzen?
Bei Hunden und Katzen ist in der Regel die Erlaubnis des Vermieters bzw. eine Interessenabwägung erforderlich. Ein pauschales, generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung des BGH allerdings unwirksam – der Vermieter muss im Einzelfall entscheiden und darf die Erlaubnis nicht willkürlich verweigern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.