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Hamster, Wellensittich, Fische – Kleintiere darfst du immer halten

Bei Haustieren gibt es oft Streit – aber für Kleintiere gilt eine klare Regel: Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische darfst du in der Mietwohnung immer halten. Dafür brauchst du keine Erlaubnis.

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Die Haltung von Kleintieren (z. B. Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Sie ist ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig, weil von ihr keine Beeinträchtigung ausgeht – ein Verbot im Mietvertrag wäre insoweit unwirksam.
Anders ist es bei Hunden und Katzen: Hier ist in der Regel eine Erlaubnis nötig bzw. eine Interessenabwägung erforderlich. Ein generelles, pauschales Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist aber nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Tierart einordnen

    Kleintier (immer erlaubt) oder Hund/Katze (in der Regel erlaubnisbedürftig)?

  2. 2

    2. Bei Kleintieren

    Du musst keine Erlaubnis einholen – die Haltung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt.

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    3. Bei Hund/Katze

    Frage den Vermieter; ein pauschales Verbot ist aber unwirksam – es zählt die Abwägung.

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    4. Rücksicht nehmen

    Achte darauf, dass von der Tierhaltung keine Belästigung (Lärm, Geruch, Schäden) ausgeht.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter Kleintiere verbieten?

Nein. Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen oder Zierfischen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und ist ohne Erlaubnis zulässig, da von ihr keine Beeinträchtigung ausgeht. Ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag ist unwirksam.

Was gilt für Hunde und Katzen?

Bei Hunden und Katzen ist in der Regel die Erlaubnis des Vermieters bzw. eine Interessenabwägung erforderlich. Ein pauschales, generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung des BGH allerdings unwirksam – der Vermieter muss im Einzelfall entscheiden und darf die Erlaubnis nicht willkürlich verweigern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.