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Kleinreparaturen: Was Mieter wirklich zahlen müssen

Tropfender Wasserhahn, kaputter Lichtschalter – und der Vermieter verweist auf die 'Kleinreparaturklausel'? Mieter müssen kleine Reparaturen nur unter strengen Voraussetzungen zahlen. Viele Klauseln sind unwirksam, dann trägt der Vermieter die Kosten.

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Klausel prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie eine Obergrenze je Einzelreparatur (in der Rechtsprechung meist rund 100 €) und eine Jahresobergrenze (oft ein fester Betrag oder etwa 6–8 % der Jahresmiete) enthält. Außerdem nur für Gegenstände, die deinem häufigen direkten Zugriff unterliegen.
Fehlt eine dieser Grenzen oder soll der Mieter Reparaturen selbst vornehmen/anteilig zahlen, ist die Klausel meist unwirksam – dann zahlst du gar nichts.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Klausel prüfen

    Enthält die Klausel eine Einzel- UND eine Jahresobergrenze? Fehlt eine, ist sie in der Regel unwirksam.

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    2. Gegenstand prüfen

    Betroffen sind nur Dinge deines häufigen Zugriffs (Wasserhähne, Schalter, Griffe) – nicht versteckte Installationen oder die Reparatur selbst.

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    3. Übergrenze beachten

    Liegt die einzelne Reparatur über der vereinbarten Höchstgrenze, trägt der Vermieter die vollen Kosten – nicht nur den übersteigenden Teil.

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    4. Zu Unrecht Gezahltes zurückfordern

    Hast du aufgrund einer unwirksamen Klausel gezahlt, fordere das Geld zurück.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag muss ich Kleinreparaturen zahlen?

Nur bis zu der im Vertrag wirksam vereinbarten Einzelobergrenze (in der Rechtsprechung meist um die 100 €) und nur bis zur Jahresobergrenze. Liegt eine einzelne Reparatur darüber, trägt der Vermieter die gesamten Kosten – nicht nur den übersteigenden Teil.

Wann ist die Klausel unwirksam?

Wenn eine Einzel- oder Jahresobergrenze fehlt, die Beträge zu hoch sind oder dich die Klausel verpflichtet, Reparaturen selbst auszuführen bzw. dich an größeren Reparaturen zu beteiligen. Dann musst du gar nichts zahlen, und der Vermieter trägt die Kosten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.