Kleinreparaturen: Was Mieter wirklich zahlen müssen
Tropfender Wasserhahn, kaputter Lichtschalter – und der Vermieter verweist auf die 'Kleinreparaturklausel'? Mieter müssen kleine Reparaturen nur unter strengen Voraussetzungen zahlen. Viele Klauseln sind unwirksam, dann trägt der Vermieter die Kosten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Klausel prüfen
Enthält die Klausel eine Einzel- UND eine Jahresobergrenze? Fehlt eine, ist sie in der Regel unwirksam.
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2. Gegenstand prüfen
Betroffen sind nur Dinge deines häufigen Zugriffs (Wasserhähne, Schalter, Griffe) – nicht versteckte Installationen oder die Reparatur selbst.
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3. Übergrenze beachten
Liegt die einzelne Reparatur über der vereinbarten Höchstgrenze, trägt der Vermieter die vollen Kosten – nicht nur den übersteigenden Teil.
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4. Zu Unrecht Gezahltes zurückfordern
Hast du aufgrund einer unwirksamen Klausel gezahlt, fordere das Geld zurück.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag muss ich Kleinreparaturen zahlen?
Nur bis zu der im Vertrag wirksam vereinbarten Einzelobergrenze (in der Rechtsprechung meist um die 100 €) und nur bis zur Jahresobergrenze. Liegt eine einzelne Reparatur darüber, trägt der Vermieter die gesamten Kosten – nicht nur den übersteigenden Teil.
Wann ist die Klausel unwirksam?
Wenn eine Einzel- oder Jahresobergrenze fehlt, die Beträge zu hoch sind oder dich die Klausel verpflichtet, Reparaturen selbst auszuführen bzw. dich an größeren Reparaturen zu beteiligen. Dann musst du gar nichts zahlen, und der Vermieter trägt die Kosten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.