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Kleine Forderung einklagen – auch ohne Anwalt zum Recht

Für kleinere Forderungen lohnt sich der Gang vor das Amtsgericht: Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, und dort herrscht kein Anwaltszwang – du kannst dich also selbst vertreten. Bei einfachen, gut belegten Forderungen ist das gut machbar.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Vor dem Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 Euro) besteht kein Anwaltszwang – du kannst deine Klage selbst einreichen und vertreten. Das spart Kosten und ist bei klaren Forderungen gut machbar.
Gewinnst du, trägt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Mit dem Urteil hast du einen vollstreckbaren Titel.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Forderung belegen

    Stelle Belege zusammen (Vertrag, Rechnung, Mahnung, Nachweise) und beziffere die Forderung genau.

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    2. Mahnverfahren erwägen

    Ist die Forderung unstrittig, ist oft der Mahnbescheid der einfachere Weg. Bei Streit folgt die Klage.

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    3. Klage einreichen

    Reiche die Klage beim zuständigen Amtsgericht ein – ohne Anwaltszwang. Schildere den Sachverhalt und lege Beweise bei.

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    4. Titel nutzen

    Mit dem Urteil kannst du vollstrecken. Bei geringem Einkommen prüfe vorab Prozesskostenhilfe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Brauche ich für eine kleine Klage einen Anwalt?

Vor dem Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 Euro) nicht. Dort besteht kein Anwaltszwang, du kannst dich selbst vertreten. Bei klaren, gut belegten Forderungen ist das gut machbar; bei komplexen Fällen kann ein Anwalt trotzdem sinnvoll sein.

Was kostet das und wer zahlt?

Es fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Streitwert richten. Gewinnst du, trägt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten. Bei geringem Einkommen kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, um die Kosten zu decken.

Sollte ich klagen oder einen Mahnbescheid beantragen?

Ist die Forderung unstrittig, ist das Mahnverfahren oft der einfachere und günstigere Weg. Bestreitet der Schuldner die Forderung, führt am streitigen Verfahren (Klage) kein Weg vorbei. Mit dem Urteil erhältst du einen vollstreckbaren Titel.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.