Zum Inhalt springen

Kein Kita-Platz? Dein Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag

Du brauchst einen Betreuungsplatz, aber die Stadt hat keinen frei? Du bist nicht machtlos: Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune muss dir einen zumutbaren Platz nachweisen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Anspruch geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ab Vollendung des 1. Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Tagespflege (§ 24 SGB VIII). Die Kommune muss einen zumutbaren Platz zur Verfügung stellen.
Wird kein Platz nachgewiesen, kannst du den Anspruch durchsetzen (auch per Eilantrag) und unter Umständen Verdienstausfall ersetzt verlangen, wenn du deshalb nicht arbeiten kannst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Rechtzeitig und schriftlich anmelden

    Melde den Bedarf frühzeitig schriftlich beim Jugendamt/Träger an und lass dir den Eingang bestätigen.

  2. 2

    2. Ablehnung / Nichtnachweis schriftlich geben lassen

    Bekommst du keinen Platz, verlange eine schriftliche Mitteilung – die brauchst du für die Durchsetzung.

  3. 3

    3. Anspruch geltend machen

    Fordere die Kommune unter Verweis auf § 24 SGB VIII auf, einen zumutbaren Platz nachzuweisen – mit Frist.

  4. 4

    4. Eilantrag prüfen

    Bleibt es dabei, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht schnell helfen. Lass dich beraten.

Häufige Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf einen Kita-Platz?

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII). Die Kommune muss einen zumutbaren Platz nachweisen.

Bekomme ich Schadensersatz, wenn ich deswegen nicht arbeiten kann?

Das ist möglich. Gerichte haben Eltern Verdienstausfall zugesprochen, wenn die Kommune trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz bereitstellt und sie deshalb nicht arbeiten konnten. Wichtig sind die rechtzeitige, schriftliche Anmeldung und die Nachweise.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.