Aus der Kirche austreten – so sparst du die Kirchensteuer
Wer aus der Kirche austritt, spart die Kirchensteuer (in der Regel 8–9 % der Einkommensteuer). Der Austritt ist unkompliziert und muss nicht begründet werden – du erklärst ihn gegenüber einer staatlichen Stelle.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Frage klären →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Zuständige Stelle finden
Je nach Bundesland ist das Standesamt oder das Amtsgericht zuständig.
- 2
2. Termin und Unterlagen
Personalausweis mitbringen (ggf. Heiratsurkunde/Stammbuch); teils ist ein Termin nötig.
- 3
3. Austritt erklären
Erkläre den Austritt persönlich; eine Begründung ist nicht erforderlich.
- 4
4. Bescheinigung aufbewahren
Die Austrittsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Finanzamt und Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt oder Amtsgericht – je nach Bundesland. Du brauchst in der Regel deinen Personalausweis, und es fällt meist eine kleine Gebühr an. Eine Begründung musst du nicht angeben. Anschließend erhältst du eine Austrittsbescheinigung.
Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen?
In der Regel endet die Kirchensteuerpflicht mit Wirkung ab dem auf den Austritt folgenden Monat (die genaue Regelung kann je nach Bundesland leicht abweichen). Die Austrittsbescheinigung ist dein Nachweis – wichtig für Finanzamt und Lohnabrechnung.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.