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Aus der Kirche austreten – so sparst du die Kirchensteuer

Wer aus der Kirche austritt, spart die Kirchensteuer (in der Regel 8–9 % der Einkommensteuer). Der Austritt ist unkompliziert und muss nicht begründet werden – du erklärst ihn gegenüber einer staatlichen Stelle.

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Den Kirchenaustritt erklärst du persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland). Eine Begründung ist nicht nötig. Dafür wird meist eine geringe Gebühr fällig.
Mit dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht – meist mit Wirkung ab dem Folgemonat des Austritts. Du erhältst eine Austrittsbescheinigung; bewahre sie auf.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zuständige Stelle finden

    Je nach Bundesland ist das Standesamt oder das Amtsgericht zuständig.

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    2. Termin und Unterlagen

    Personalausweis mitbringen (ggf. Heiratsurkunde/Stammbuch); teils ist ein Termin nötig.

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    3. Austritt erklären

    Erkläre den Austritt persönlich; eine Begründung ist nicht erforderlich.

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    4. Bescheinigung aufbewahren

    Die Austrittsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Finanzamt und Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt oder Amtsgericht – je nach Bundesland. Du brauchst in der Regel deinen Personalausweis, und es fällt meist eine kleine Gebühr an. Eine Begründung musst du nicht angeben. Anschließend erhältst du eine Austrittsbescheinigung.

Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen?

In der Regel endet die Kirchensteuerpflicht mit Wirkung ab dem auf den Austritt folgenden Monat (die genaue Regelung kann je nach Bundesland leicht abweichen). Die Austrittsbescheinigung ist dein Nachweis – wichtig für Finanzamt und Lohnabrechnung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.