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Kindesunterhalt titulieren – mit Hilfe des Jugendamts (Beistandschaft)

Damit der Kindesunterhalt notfalls vollstreckt werden kann, sollte er tituliert sein – also in einer vollstreckbaren Urkunde festgehalten. Das Jugendamt unterstützt dich dabei kostenlos: Mit einer Beistandschaft hilft es, die Vaterschaft und den Unterhalt feststellen zu lassen und ihn durchzusetzen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Beistandschaft beim Jugendamt nutzen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Jugendamt bietet eine kostenlose Beistandschaft an: Es hilft, den Unterhaltsanspruch des Kindes feststellen, titulieren und durchsetzen zu lassen. Eine Jugendamtsurkunde ist ein vollstreckbarer Titel.
Ist der Unterhalt tituliert, kannst du bei Nichtzahlung direkt vollstrecken, ohne erst klagen zu müssen. Das verschafft dir und dem Kind Sicherheit.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beistandschaft beantragen

    Beantrage beim Jugendamt die Beistandschaft für dein Kind. Sie ist kostenlos und freiwillig.

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    2. Unterhalt feststellen

    Das Jugendamt hilft, das Einkommen des anderen Elternteils zu klären und die Unterhaltshöhe zu berechnen.

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    3. Titel schaffen

    Der Unterhalt kann in einer kostenlosen Jugendamtsurkunde tituliert werden – einem vollstreckbaren Titel.

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    4. Durchsetzen

    Zahlt der andere Elternteil nicht, kann aus dem Titel vollstreckt werden (z. B. Lohnpfändung).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet 'Unterhalt titulieren'?

Den Unterhaltsanspruch in einer vollstreckbaren Urkunde festhalten – etwa einer kostenlosen Jugendamtsurkunde oder einem gerichtlichen Titel. Damit kannst du bei Nichtzahlung direkt vollstrecken, ohne vorher zu klagen.

Was ist eine Beistandschaft?

Eine freiwillige, kostenlose Unterstützung durch das Jugendamt: Es hilft, die Vaterschaft und den Unterhalt feststellen, titulieren und durchsetzen zu lassen. Das Sorgerecht bleibt unberührt.

Was kostet das?

Die Beistandschaft und die Jugendamtsurkunde sind kostenlos. Das macht sie zu einem niedrigschwelligen Weg, den Kindesunterhalt zu sichern, auch ohne Anwalt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.