Kindesunterhalt titulieren – mit Hilfe des Jugendamts (Beistandschaft)
Damit der Kindesunterhalt notfalls vollstreckt werden kann, sollte er tituliert sein – also in einer vollstreckbaren Urkunde festgehalten. Das Jugendamt unterstützt dich dabei kostenlos: Mit einer Beistandschaft hilft es, die Vaterschaft und den Unterhalt feststellen zu lassen und ihn durchzusetzen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beistandschaft beantragen
Beantrage beim Jugendamt die Beistandschaft für dein Kind. Sie ist kostenlos und freiwillig.
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2. Unterhalt feststellen
Das Jugendamt hilft, das Einkommen des anderen Elternteils zu klären und die Unterhaltshöhe zu berechnen.
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3. Titel schaffen
Der Unterhalt kann in einer kostenlosen Jugendamtsurkunde tituliert werden – einem vollstreckbaren Titel.
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4. Durchsetzen
Zahlt der andere Elternteil nicht, kann aus dem Titel vollstreckt werden (z. B. Lohnpfändung).
Daran erkennst du die Masche
- Der andere Elternteil zahlt nur unregelmäßig, und es gibt keinen Titel.
- Du verlässt dich auf mündliche Zusagen statt auf eine Urkunde.
- Unterhaltsrückstände wachsen, ohne dass etwas dokumentiert ist.
Häufige Fragen
Was bedeutet 'Unterhalt titulieren'?
Den Unterhaltsanspruch in einer vollstreckbaren Urkunde festhalten – etwa einer kostenlosen Jugendamtsurkunde oder einem gerichtlichen Titel. Damit kannst du bei Nichtzahlung direkt vollstrecken, ohne vorher zu klagen.
Was ist eine Beistandschaft?
Eine freiwillige, kostenlose Unterstützung durch das Jugendamt: Es hilft, die Vaterschaft und den Unterhalt feststellen, titulieren und durchsetzen zu lassen. Das Sorgerecht bleibt unberührt.
Was kostet das?
Die Beistandschaft und die Jugendamtsurkunde sind kostenlos. Das macht sie zu einem niedrigschwelligen Weg, den Kindesunterhalt zu sichern, auch ohne Anwalt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.