Kindesunterhalt wird nicht gezahlt? So setzt du ihn durch
Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt für euer Kind? Der Unterhalt steht dem Kind zu – und du musst das nicht allein durchsetzen. Das Jugendamt hilft kostenlos, und es gibt einen staatlichen Vorschuss, wenn gar nichts kommt.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Unterhalt geltend machen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Beistandschaft beim Jugendamt beantragen
Das Jugendamt hilft kostenlos, den Unterhalt feststellen, titulieren und durchsetzen zu lassen.
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2. Unterhalt beziffern
Ermittle den Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle (Alter des Kindes, Einkommen des Pflichtigen).
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3. Zur Zahlung auffordern
Fordere den anderen Elternteil schriftlich mit Frist zur Zahlung und zur Erteilung eines Unterhaltstitels auf.
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4. Unterhaltsvorschuss prüfen
Kommt nichts, beantrage Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, damit dein Kind nicht leer ausgeht.
Häufige Fragen
Wer hilft mir, den Unterhalt durchzusetzen?
Das Jugendamt über eine Beistandschaft – kostenlos. Es hilft, den Unterhalt feststellen zu lassen, einen Titel zu schaffen und ihn notfalls zu vollstrecken. Zusätzlich beraten Anwältinnen/Anwälte für Familienrecht (ggf. mit Beratungshilfe).
Was ist, wenn der andere Elternteil gar nicht zahlt?
Dann kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat zahlt dann (bis zu bestimmten Altersgrenzen und Höchstbeträgen) und holt sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.