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Kindesunterhalt wird nicht gezahlt? So setzt du ihn durch

Der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt für euer Kind? Der Unterhalt steht dem Kind zu – und du musst das nicht allein durchsetzen. Das Jugendamt hilft kostenlos, und es gibt einen staatlichen Vorschuss, wenn gar nichts kommt.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Unterhalt geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Höhe des Mindestunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (gestaffelt nach Alter und Einkommen). Das Jugendamt unterstützt dich kostenlos über eine Beistandschaft bei Feststellung und Durchsetzung.
Zahlt der andere Elternteil gar nicht oder zu wenig, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen – der Staat tritt dann in Vorleistung und holt sich das Geld vom Pflichtigen zurück.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beistandschaft beim Jugendamt beantragen

    Das Jugendamt hilft kostenlos, den Unterhalt feststellen, titulieren und durchsetzen zu lassen.

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    2. Unterhalt beziffern

    Ermittle den Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle (Alter des Kindes, Einkommen des Pflichtigen).

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    3. Zur Zahlung auffordern

    Fordere den anderen Elternteil schriftlich mit Frist zur Zahlung und zur Erteilung eines Unterhaltstitels auf.

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    4. Unterhaltsvorschuss prüfen

    Kommt nichts, beantrage Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, damit dein Kind nicht leer ausgeht.

Häufige Fragen

Wer hilft mir, den Unterhalt durchzusetzen?

Das Jugendamt über eine Beistandschaft – kostenlos. Es hilft, den Unterhalt feststellen zu lassen, einen Titel zu schaffen und ihn notfalls zu vollstrecken. Zusätzlich beraten Anwältinnen/Anwälte für Familienrecht (ggf. mit Beratungshilfe).

Was ist, wenn der andere Elternteil gar nicht zahlt?

Dann kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat zahlt dann (bis zu bestimmten Altersgrenzen und Höchstbeträgen) und holt sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.