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Kindesentziehung durch einen Elternteil – was tun?

Wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind dem anderen widerrechtlich entzieht oder ins Ausland verbringt, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Es gibt familienrechtliche und teils strafrechtliche Mittel sowie internationale Verfahren bei Auslandsfällen.

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Das Entziehen eines Kindes kann strafbar sein (§ 235 StGB) und familienrechtliche Eilmaßnahmen auslösen. Bei gemeinsamem Sorgerecht darf ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes nicht eigenmächtig dauerhaft bestimmen.
Bei einer Verbringung ins Ausland greift in vielen Staaten das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das die schnelle Rückführung des Kindes ermöglichen soll. Familiengericht und zentrale Behörden helfen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schnell handeln

    Bei akuter Entziehung wende dich an Polizei und Familiengericht.

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    2. Aufenthalt klären

    Dokumentiere, wo sich das Kind befindet und seit wann es zurückgehalten wird.

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    3. Eilantrag stellen

    Beantrage beim Familiengericht eine Eilregelung zu Aufenthalt und Herausgabe.

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    4. Auslandsfall melden

    Bei Verbringung ins Ausland nutze das HKÜ über die zentrale Behörde.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Kindesentziehung strafbar?

Sie kann strafbar sein. Das Entziehen Minderjähriger ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat (§ 235 StGB), insbesondere bei Gewalt, Drohung, List oder Verbringung ins Ausland. Daneben gibt es familienrechtliche Eilmaßnahmen zu Herausgabe und Aufenthalt.

Was kann ich bei gemeinsamem Sorgerecht tun?

Bei gemeinsamem Sorgerecht darf ein Elternteil den dauerhaften Aufenthalt nicht allein bestimmen. Du kannst beim Familiengericht eine Eilentscheidung über Aufenthalt und Herausgabe beantragen. Bei akuter Lage hilft zusätzlich die Polizei.

Was gilt bei Entführung ins Ausland?

In vielen Ländern greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das die rasche Rückführung des Kindes in den Herkunftsstaat ermöglichen soll. Das Verfahren läuft über zentrale Behörden und Gerichte; schnelles Handeln ist wichtig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.