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Kinderzuschlag – Höhe, Voraussetzungen und Berechnung

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinem Einkommen, die ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht den der Kinder. Er ist eine Alternative zum Bürgergeld und an Einkommensgrenzen geknüpft. Mit dem Zuschlag entstehen oft weitere Vergünstigungen.

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Den Kinderzuschlag erhalten Eltern mit eigenem Einkommen über einer Mindestgrenze, deren Einkommen aber nicht für den Bedarf der Kinder reicht (§ 6a BKGG). Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Wohnkosten und Zahl der Kinder.
Mit dem Kinderzuschlag entfallen oft Kita-Gebühren und es bestehen Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ein Antrag lohnt sich daher auch bei Unsicherheit über die genaue Höhe.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Kläre, ob dein Einkommen über der Mindest-, aber unter der Höchstgrenze liegt.

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    2. Antrag stellen

    Stelle den Antrag bei der Familienkasse, oft online möglich.

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    3. Nachweise beifügen

    Lege Einkommens- und Wohnkostennachweise bei.

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    4. Zusatzleistungen nutzen

    Beantrage mit dem Bescheid Bildung-und-Teilhabe-Leistungen und Gebührenbefreiungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder, und deren Einkommen über einer Mindestgrenze, aber unter der Höchstgrenze liegt (§ 6a BKGG). Voraussetzung ist außerdem der Bezug von Kindergeld für das Kind.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Das hängt von Einkommen, Wohnkosten und der Zahl der Kinder ab und wird individuell berechnet; es gibt einen Höchstbetrag je Kind. Wegen der komplexen Berechnung lohnt sich der Antrag auch dann, wenn du die genaue Höhe vorab nicht abschätzen kannst.

Welche Vorteile habe ich zusätzlich?

Mit dem Kinderzuschlag entfällt in der Regel der Kita-Beitrag und du hast Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Schulbedarf, Mittagessen oder Vereinsbeiträge. Diese Vergünstigungen erhöhen den tatsächlichen Wert des Zuschlags deutlich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.