Kinderzuschlag abgelehnt? Prüfe den Bescheid und widersprich
Du arbeitest, das Geld reicht aber für die Familie knapp – und der Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehnt? Bei der Berechnung von Einkommen und Bedarf passieren oft Fehler. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Berechnung prüfen
Wurde dein Einkommen (und das des Partners) korrekt angesetzt? Sind Wohnkosten und Freibeträge richtig berücksichtigt?
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2. Fristgerecht widersprechen
Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Begründung kannst du nachreichen.
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3. Nachweise einreichen
Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag/Wohnkosten und Angaben zu den Kindern stützen deinen Anspruch.
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4. Wohngeld mitprüfen
Prüfe parallel Wohngeld – beides zusammen kann den Anspruch sichern und Bürgergeld vermeiden.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids der Familienkasse. Lege fristwahrend Widerspruch ein; die ausführliche Begründung mit Nachweisen kannst du nachreichen.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Familien mit geringem Erwerbseinkommen, die ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, aber nicht den der Kinder. Oft lohnt es sich, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen zu beantragen – das kann den Bezug von Bürgergeld vermeiden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.