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Kinderzuschlag abgelehnt? Prüfe den Bescheid und widersprich

Du arbeitest, das Geld reicht aber für die Familie knapp – und der Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehnt? Bei der Berechnung von Einkommen und Bedarf passieren oft Fehler. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Bescheid der Familienkasse kannst du in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Danach wird er bestandskräftig.
Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den der Kinder. Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen können den Bezug von Bürgergeld vermeiden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Berechnung prüfen

    Wurde dein Einkommen (und das des Partners) korrekt angesetzt? Sind Wohnkosten und Freibeträge richtig berücksichtigt?

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    2. Fristgerecht widersprechen

    Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Begründung kannst du nachreichen.

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    3. Nachweise einreichen

    Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag/Wohnkosten und Angaben zu den Kindern stützen deinen Anspruch.

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    4. Wohngeld mitprüfen

    Prüfe parallel Wohngeld – beides zusammen kann den Anspruch sichern und Bürgergeld vermeiden.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids der Familienkasse. Lege fristwahrend Widerspruch ein; die ausführliche Begründung mit Nachweisen kannst du nachreichen.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Familien mit geringem Erwerbseinkommen, die ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, aber nicht den der Kinder. Oft lohnt es sich, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen zu beantragen – das kann den Bezug von Bürgergeld vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.