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Familienkasse fordert Kindergeld zurück? So wehrst du dich

Die Familienkasse verlangt bereits gezahltes Kindergeld zurück – manchmal für mehrere Monate auf einmal? Bevor du zahlst: Prüfe den Bescheid. Gegen eine Kindergeld-Rückforderung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Gegen den Bescheid der Familienkasse kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Danach wird er bestandskräftig.
Oft beruht die Rückforderung auf einem Missverständnis (z. B. Ausbildung/Studium des Kindes, Übergangszeiten). Mit den richtigen Nachweisen lässt sich vieles ausräumen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Frist und Grund prüfen

    Warum wird zurückgefordert und für welchen Zeitraum? Ab Bekanntgabe läuft die 1-Monats-Frist für den Einspruch.

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    2. Einspruch einlegen

    Lege schriftlich Einspruch ein, die Begründung kannst du nachreichen. Wichtig ist, die Frist zu wahren.

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    3. Nachweise sammeln

    Belege zur Ausbildung/zum Studium, Meldebescheinigungen oder Einkommensnachweise des Kindes können die Forderung entkräften.

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    4. Notfalls Stundung/Raten

    Ist die Rückforderung berechtigt, aber zu hoch auf einmal, kannst du Stundung oder Ratenzahlung beantragen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids der Familienkasse (§ 355 AO). Der Einspruch muss fristgerecht eingehen; die Begründung kannst du nachreichen.

Muss ich sofort zahlen?

Mit dem Einspruch kannst du zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit du nicht sofort zahlen musst, solange geprüft wird. Ist die Forderung am Ende berechtigt, sind Stundung oder Ratenzahlung möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.