Familienkasse fordert Kindergeld zurück? So wehrst du dich
Die Familienkasse verlangt bereits gezahltes Kindergeld zurück – manchmal für mehrere Monate auf einmal? Bevor du zahlst: Prüfe den Bescheid. Gegen eine Kindergeld-Rückforderung kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist und Grund prüfen
Warum wird zurückgefordert und für welchen Zeitraum? Ab Bekanntgabe läuft die 1-Monats-Frist für den Einspruch.
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2. Einspruch einlegen
Lege schriftlich Einspruch ein, die Begründung kannst du nachreichen. Wichtig ist, die Frist zu wahren.
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3. Nachweise sammeln
Belege zur Ausbildung/zum Studium, Meldebescheinigungen oder Einkommensnachweise des Kindes können die Forderung entkräften.
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4. Notfalls Stundung/Raten
Ist die Rückforderung berechtigt, aber zu hoch auf einmal, kannst du Stundung oder Ratenzahlung beantragen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids der Familienkasse (§ 355 AO). Der Einspruch muss fristgerecht eingehen; die Begründung kannst du nachreichen.
Muss ich sofort zahlen?
Mit dem Einspruch kannst du zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit du nicht sofort zahlen musst, solange geprüft wird. Ist die Forderung am Ende berechtigt, sind Stundung oder Ratenzahlung möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.