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Kita-Gebühren zu hoch? Erlass oder Übernahme beantragen

Kita-Gebühren können das Familienbudget stark belasten. Was viele nicht wissen: Bei geringem Einkommen müssen sie nicht in voller Höhe gezahlt werden – das Jugendamt kann den Beitrag erlassen oder übernehmen.

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Erlass beantragen

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Ist die Belastung durch den Kita-Beitrag für deine Familie unzumutbar, kann er auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden (§ 90 SGB VIII). Das hängt vom Einkommen und der Familiensituation ab.
Beziehst du bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag), entfällt der Beitrag oft ohnehin. In manchen Bundesländern ist die Kita zudem (teilweise) beitragsfrei.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Belastung einschätzen

    Ist der Beitrag im Verhältnis zu deinem Einkommen unzumutbar hoch?

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    2. Antrag beim Jugendamt

    Beantrage den Erlass bzw. die Übernahme der Kita-Gebühren beim Jugendamt.

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    3. Nachweise beifügen

    Einkommensnachweise und ggf. Bescheide über Sozialleistungen einreichen.

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    4. Landesregelung prüfen

    Prüfe, ob in deinem Bundesland (Teile der) Kita-Betreuung beitragsfrei sind.

Häufige Fragen

Kann ich mir die Kita-Gebühren erlassen lassen?

Ja, wenn die Belastung für deine Familie unzumutbar ist. Dann kann das Jugendamt den Kita-Beitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernehmen (§ 90 SGB VIII). Maßgeblich sind dein Einkommen und deine Familiensituation. Bei bestimmten Sozialleistungen entfällt der Beitrag häufig ohnehin.

Wie beantrage ich die Übernahme der Kita-Gebühren?

Den Antrag stellst du beim Jugendamt und fügst Einkommensnachweise sowie gegebenenfalls Bescheide über bezogene Sozialleistungen bei. Prüfe außerdem, ob in deinem Bundesland die Kita-Betreuung (zumindest teilweise, etwa im letzten Kita-Jahr) ohnehin beitragsfrei ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.