Kinderfreibetrag oder Kindergeld – die Günstigerprüfung
Für Kinder gibt es entweder das laufende Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag – nicht beides nebeneinander. Welches günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuererklärung. Bei höherem Einkommen kann der Freibetrag vorteilhafter sein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kinder angeben
Erfasse die Kinder in der Anlage Kind deiner Steuererklärung.
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2. Kindergeld eintragen
Gib das erhaltene Kindergeld korrekt an.
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3. Prüfung abwarten
Das Finanzamt vergleicht automatisch Freibetrag und Kindergeld.
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4. Bescheid prüfen
Kontrolliere, ob die für dich günstigere Variante angesetzt wurde.
Daran erkennst du die Masche
- Kinder werden in der Erklärung nicht vollständig angegeben.
- Das erhaltene Kindergeld wird falsch eingetragen.
- Der Bescheid wird nicht auf die Günstigerprüfung kontrolliert.
Häufige Fragen
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?
Nein. Es gibt entweder das laufende Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist, und rechnet das bereits erhaltene Kindergeld an (§ 31 EStG).
Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Tendenziell bei höherem zu versteuerndem Einkommen, weil dann die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigen kann. Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger. Die genaue Grenze ergibt sich aus der Berechnung.
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein, sie erfolgt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung, wenn du die Kinder in der Anlage Kind angibst. Trage die Kinder und das erhaltene Kindergeld korrekt ein, damit das Finanzamt richtig vergleichen kann.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.