Zum Inhalt springen

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – die Günstigerprüfung

Für Kinder gibt es entweder das laufende Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag – nicht beides nebeneinander. Welches günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuererklärung. Bei höherem Einkommen kann der Freibetrag vorteilhafter sein.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Entlastung durch den Kinderfreibetrag mit dem ausgezahlten Kindergeld und gewährt das für dich Günstigere (§ 31 EStG).
Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger; ab einem höheren Einkommen kann der Freibetrag mehr bringen. Du musst dich nicht entscheiden – die Prüfung erfolgt von Amts wegen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Kinder angeben

    Erfasse die Kinder in der Anlage Kind deiner Steuererklärung.

  2. 2

    2. Kindergeld eintragen

    Gib das erhaltene Kindergeld korrekt an.

  3. 3

    3. Prüfung abwarten

    Das Finanzamt vergleicht automatisch Freibetrag und Kindergeld.

  4. 4

    4. Bescheid prüfen

    Kontrolliere, ob die für dich günstigere Variante angesetzt wurde.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Nein. Es gibt entweder das laufende Kindergeld oder die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist, und rechnet das bereits erhaltene Kindergeld an (§ 31 EStG).

Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Tendenziell bei höherem zu versteuerndem Einkommen, weil dann die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigen kann. Bei niedrigem bis mittlerem Einkommen ist meist das Kindergeld günstiger. Die genaue Grenze ergibt sich aus der Berechnung.

Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?

Nein, sie erfolgt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung, wenn du die Kinder in der Anlage Kind angibst. Trage die Kinder und das erhaltene Kindergeld korrekt ein, damit das Finanzamt richtig vergleichen kann.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.