Zum Inhalt springen

Kita und Betreuung von der Steuer absetzen

Kinderbetreuung kostet viel – aber ein erheblicher Teil lässt sich von der Steuer absetzen. Für Kita, Tagesmutter oder Hort kannst du die Kosten als Sonderausgaben geltend machen und so deine Steuerlast spürbar senken.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG): ein Großteil der Aufwendungen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag je Kind. Begünstigt sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bei Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen länger).
Absetzbar sind reine Betreuungskosten – nicht Verpflegung, Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten. Wie bei Handwerkerleistungen brauchst du eine Rechnung und musst unbar bezahlen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Kosten zusammenstellen

    Sammle die reinen Betreuungskosten (Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort) – ohne Verpflegung.

  2. 2

    2. Unbar zahlen

    Zahle die Beiträge per Überweisung/Lastschrift, nicht bar.

  3. 3

    3. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Betreuungskosten als Sonderausgaben ein (Anlage Kind).

  4. 4

    4. Aktuelle Werte prüfen

    Prozentsatz und Höchstbetrag können sich ändern – prüfe die für das jeweilige Jahr geltenden Werte.

Häufige Fragen

Welche Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?

Reine Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – etwa Kita-Gebühren, Tagesmutter oder Hort. Sie sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG), ein Großteil der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag je Kind. Nicht absetzbar sind Verpflegung, Nachhilfe oder Freizeitangebote.

Worauf muss ich achten, damit das Finanzamt mitspielt?

Du brauchst eine Rechnung (z. B. den Gebührenbescheid der Kita) und musst unbar bezahlen – Barzahlungen werden nicht anerkannt. Trage die Kosten in der Anlage Kind ein. Da Prozentsätze und Höchstbeträge gesetzlich angepasst werden können, lohnt ein Blick auf die für das jeweilige Steuerjahr geltenden Werte.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.