Kind soll einen anderen Nachnamen bekommen? Was möglich ist
Nach einer Trennung oder einer neuen Heirat möchten Eltern manchmal, dass das Kind einen anderen Nachnamen trägt – etwa den neuen Familiennamen. Das ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft. Wichtig ist vor allem das Kindeswohl.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Konstellation klären
Geht es um eine Einbenennung nach neuer Heirat oder um eine sonstige Namensänderung?
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2. Zustimmungen einholen
Hole – soweit nötig – die Zustimmung des anderen Elternteils und des Kindes (ab 5 Jahren) ein.
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3. Standesamt
Die Einbenennung wird beim Standesamt erklärt und beurkundet.
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4. Bei Verweigerung
Verweigert der andere Elternteil grundlos, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen – nur bei Erforderlichkeit fürs Kindeswohl.
Häufige Fragen
Kann ich den Nachnamen meines Kindes einfach ändern?
Nicht ohne Weiteres. Nach neuer Heirat des sorgeberechtigten Elternteils ist eine Einbenennung möglich (§ 1618 BGB), meist aber nur mit Zustimmung des anderen Elternteils (wenn das Kind dessen Namen trägt oder er mitsorgeberechtigt ist) und – ab 5 Jahren – des Kindes selbst.
Was, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?
Dann kann das Familiengericht die fehlende Zustimmung nur ersetzen, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das ist eine hohe Hürde – ein bloßer Wunsch nach Namensgleichheit in der neuen Familie reicht in der Regel nicht aus. Lass dich im Streitfall beraten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.