Zahnspange fürs Kind – was die Krankenkasse zahlt
Eine kieferorthopädische Behandlung ist teuer – aber für Kinder und Jugendliche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn die Fehlstellung schwer genug ist. Entscheidend ist die Einstufung in die richtige Behandlungsgruppe.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einstufung prüfen
Lass die KIG-Einstufung erläutern – ab KIG 3 ist es Kassenleistung.
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2. Eigenanteil-Belege sammeln
Hebe alle Zahlungsnachweise des Eigenanteils auf.
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3. Erstattung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss den Eigenanteil von der Kasse zurückfordern.
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4. Bei Ablehnung widersprechen
Bist du mit der Einstufung/Ablehnung nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange meines Kindes?
Ja, wenn die Fehlstellung schwer genug ist – konkret bei einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten in der Regel nicht; dann sind es Privatleistungen.
Bekomme ich den Eigenanteil zurück?
Ja. Du zahlst während der Behandlung einen Eigenanteil (in der Regel 20 %, beim zweiten gleichzeitig behandelten Kind 10 %), der dir nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse erstattet wird. Bewahre die Quittungen auf und reiche sie zum Behandlungsende ein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.