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Zahnspange fürs Kind – was die Krankenkasse zahlt

Eine kieferorthopädische Behandlung ist teuer – aber für Kinder und Jugendliche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn die Fehlstellung schwer genug ist. Entscheidend ist die Einstufung in die richtige Behandlungsgruppe.

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Die Krankenkasse zahlt die kieferorthopädische Behandlung von Kindern/Jugendlichen, wenn eine Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 vorliegt – also eine ausgeprägte Fehlstellung. Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) zahlt die Kasse in der Regel nicht.
Du leistest zunächst einen Eigenanteil (in der Regel 20 %, beim zweiten Kind in Behandlung 10 %), der dir nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet wird. Bewahre die Quittungen auf.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einstufung prüfen

    Lass die KIG-Einstufung erläutern – ab KIG 3 ist es Kassenleistung.

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    2. Eigenanteil-Belege sammeln

    Hebe alle Zahlungsnachweise des Eigenanteils auf.

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    3. Erstattung beantragen

    Nach erfolgreichem Abschluss den Eigenanteil von der Kasse zurückfordern.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Bist du mit der Einstufung/Ablehnung nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange meines Kindes?

Ja, wenn die Fehlstellung schwer genug ist – konkret bei einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5. Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1–2) übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten in der Regel nicht; dann sind es Privatleistungen.

Bekomme ich den Eigenanteil zurück?

Ja. Du zahlst während der Behandlung einen Eigenanteil (in der Regel 20 %, beim zweiten gleichzeitig behandelten Kind 10 %), der dir nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse erstattet wird. Bewahre die Quittungen auf und reiche sie zum Behandlungsende ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.