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Zahnspange für Erwachsene – zahlt die Krankenkasse?

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen nur in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgische Behandlung erfordern. Sonst ist die Zahnspange Selbstzahlerleistung. Wichtig ist, den Anspruch im Einzelfall zu prüfen.

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Für Erwachsene zahlt die gesetzliche Krankenkasse Kieferorthopädie grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt bei schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung notwendig machen.
Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, kannst du die Kostenübernahme beantragen. Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die medizinische Notwendigkeit belegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Indikation klären

    Lass kieferorthopädisch prüfen, ob ein medizinischer Ausnahmefall (z. B. schwere Fehlstellung mit OP-Bedarf) vorliegt.

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    2. Kostenübernahme beantragen

    Reiche bei einem Ausnahmefall den Behandlungsplan ein und beantrage die Kostenübernahme bei der Kasse.

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    3. Bei Ablehnung widersprechen

    Lege fristgerecht Widerspruch ein und belege die medizinische Notwendigkeit mit Befunden.

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    4. Selbstzahler-Optionen prüfen

    Liegt kein Ausnahmefall vor, vergleiche Kosten und ggf. eine Zahnzusatzversicherung (Wartezeiten beachten).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse eine Zahnspange für Erwachsene?

Grundsätzlich nein. Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Kieferorthopädie nur in Ausnahmefällen – etwa bei schweren Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern.

Wie bekomme ich im Ausnahmefall eine Kostenübernahme?

Lass die Indikation kieferorthopädisch feststellen, reiche den Behandlungsplan ein und beantrage die Kostenübernahme bei der Kasse. Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die Notwendigkeit belegen.

Was, wenn ich Selbstzahler bin?

Dann trägst du die Kosten selbst. Vergleiche Behandlungs- und Kostenpläne und prüfe eine Zahnzusatzversicherung – beachte aber Wartezeiten und dass bereits geplante Behandlungen oft nicht mehr versichert werden können.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.