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Kfz-Versicherung wechseln – Stichtag und Sonderkündigung

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr. Wer wechseln will, muss die ordentliche Kündigungsfrist beachten – Stichtag ist meist der 30. November. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden.

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Bei einem Versicherungsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. November zugehen, damit der Vertrag zum Jahresende endet.
Unabhängig davon entsteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder nach einem Schadensfall. Dann kannst du auch außerhalb des Stichtags wechseln.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertrag prüfen

    Sieh nach, wann dein Versicherungsjahr endet und welche Frist gilt.

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    2. Stichtag wahren

    Kündige fristgerecht, in der Regel bis zum 30. November, schriftlich und nachweisbar.

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    3. Sonderfälle nutzen

    Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schaden nutze das Sonderkündigungsrecht.

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    4. Lückenlos wechseln

    Sorge für nahtlosen Versicherungsschutz beim neuen Anbieter.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Wenn dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, in der Regel bis zum 30. November, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Prüfe dein konkretes Versicherungsjahr.

Kann ich auch außerhalb des Stichtags wechseln?

Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Es entsteht typischerweise bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung oder nach einem Schadensfall. Dann kannst du innerhalb der vorgesehenen Frist auch unterjährig kündigen und wechseln.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Auf einen lückenlosen Übergang: Der neue Vertrag sollte nahtlos anschließen. Achte außerdem auf die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse und vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen und Selbstbeteiligungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.