Kfz-Versicherung wechseln – Stichtag und Sonderkündigung
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen mit dem Kalenderjahr. Wer wechseln will, muss die ordentliche Kündigungsfrist beachten – Stichtag ist meist der 30. November. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag prüfen
Sieh nach, wann dein Versicherungsjahr endet und welche Frist gilt.
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2. Stichtag wahren
Kündige fristgerecht, in der Regel bis zum 30. November, schriftlich und nachweisbar.
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3. Sonderfälle nutzen
Bei Beitragserhöhung oder nach einem Schaden nutze das Sonderkündigungsrecht.
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4. Lückenlos wechseln
Sorge für nahtlosen Versicherungsschutz beim neuen Anbieter.
Daran erkennst du die Masche
- Die Kündigung geht nach dem Stichtag ein.
- Eine Beitragserhöhung wird ohne Nutzung des Sonderkündigungsrechts hingenommen.
- Zwischen altem und neuem Vertrag entsteht eine Deckungslücke.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Wenn dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, in der Regel bis zum 30. November, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Prüfe dein konkretes Versicherungsjahr.
Kann ich auch außerhalb des Stichtags wechseln?
Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht. Es entsteht typischerweise bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung oder nach einem Schadensfall. Dann kannst du innerhalb der vorgesehenen Frist auch unterjährig kündigen und wechseln.
Worauf muss ich beim Wechsel achten?
Auf einen lückenlosen Übergang: Der neue Vertrag sollte nahtlos anschließen. Achte außerdem auf die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse und vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen und Selbstbeteiligungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.