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Auto ummelden nach Umzug – Pflichten und Ablauf

Ziehst du um, müssen die Fahrzeugpapiere die neue Adresse ausweisen. Je nach Zuständigkeitswechsel ist eine Adressänderung oder eine vollständige Ummeldung nötig. Innerhalb vieler Zulassungsbezirke kannst du dein Wunsch- oder altes Kennzeichen behalten.

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Nach einem Umzug ist die Anschrift in den Fahrzeugpapieren anzupassen (Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine Ummeldung bei der neuen Zulassungsstelle erforderlich.
Seit der Kennzeichenmitnahme kannst du dein bisheriges Kennzeichen in vielen Fällen behalten, auch wenn du den Zulassungsbezirk wechselst. Das spart Kosten für neue Schilder.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Wohnsitz anmelden

    Melde zuerst deinen neuen Wohnsitz beim Bürgeramt an.

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    2. Unterlagen sammeln

    Halte Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweis und ggf. eVB bereit.

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    3. Zulassungsstelle aufsuchen

    Lass die Adresse ändern oder das Fahrzeug ummelden; viele Stellen bieten Online-Verfahren an.

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    4. Versicherung informieren

    Teile die neue Adresse auch deiner Kfz-Versicherung mit.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?

Du musst zumindest die Anschrift in den Fahrzeugpapieren anpassen. Ziehst du in einen anderen Zulassungsbezirk, ist eine Ummeldung bei der neuen Zulassungsstelle nötig. Die Adressänderung lässt sich oft mit der Wohnsitzanmeldung verbinden.

Kann ich mein Kennzeichen behalten?

In vielen Fällen ja. Durch die Kennzeichenmitnahme darfst du dein bisheriges Kennzeichen oft behalten, auch beim Wechsel des Zulassungsbezirks. Das ist meist günstiger, weil keine neuen Schilder nötig sind.

Was kostet die Ummeldung?

Für die Ummeldung oder Adressänderung fällt eine Gebühr der Zulassungsstelle an; bei neuem Kennzeichen kommen die Kosten für Schilder hinzu. Die genaue Höhe legt die Behörde fest. Online-Verfahren können günstiger sein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.