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Schadenfreiheitsklasse übertragen – Rabatt mitnehmen

Die Schadenfreiheitsklasse senkt den Beitrag der Kfz-Versicherung mit jedem unfallfreien Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser Rabatt auf andere Personen oder ein anderes Fahrzeug übertragen – das spart bares Geld.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Schadenfreiheitsklasse kann auf ein anderes eigenes Fahrzeug oder – in den von den Versicherern vorgesehenen Fällen – auf nahe Angehörige übertragen werden, etwa wenn diese das Fahrzeug bereits mitgenutzt haben.
Beim Versichererwechsel wird die erreichte Schadenfreiheitsklasse in der Regel mitgenommen. So bleibt der über Jahre erarbeitete Rabatt erhalten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen klären

    Prüfe, ob und an wen die Übertragung möglich ist (z. B. Angehörige).

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    2. Nutzung nachweisen

    Lege dar, dass die Person das Fahrzeug bisher (mit-)genutzt hat, falls verlangt.

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    3. Versicherer einbinden

    Beantrage die Übertragung beim Versicherer und kläre die Bedingungen.

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    4. Wechsel beachten

    Beim Anbieterwechsel sorge dafür, dass die Klasse korrekt übernommen wird.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse verschenken?

In bestimmten Fällen kannst du sie auf nahe Angehörige übertragen, etwa wenn diese das Fahrzeug bislang mitgenutzt haben. Die Versicherer haben dafür eigene Regeln. Eine freie Übertragung auf beliebige Personen ist in der Regel nicht möglich.

Bleibt der Rabatt beim Versichererwechsel erhalten?

Ja. Die erreichte Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel in der Regel auf den neuen Vertrag übertragen. Achte darauf, dass der neue Versicherer die korrekte Einstufung übernimmt, damit dein Rabatt nicht verloren geht.

Was passiert bei einem Unfall mit der Klasse?

Ein selbst verschuldeter, von der Versicherung regulierter Schaden führt zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Klasse, wodurch der Beitrag steigt. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.