Autokredit widerrufen – Auto zurückgeben dank Finanzierung
Hast du dein Auto über einen Kredit der Händler- oder Herstellerbank finanziert, sind Kauf und Darlehen oft 'verbundene Verträge'. Das kann dir helfen: Widerrufst du wirksam den Kreditvertrag, fällt auch der Kaufvertrag weg – du gibst das Auto zurück und bist aus der Finanzierung raus. Voraussetzung ist ein bestehendes Widerrufsrecht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verbundenheit prüfen
Wurde der Kredit über den Händler vermittelt und diente er allein der Finanzierung des Autos? Dann liegt meist ein verbundenes Geschäft vor.
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2. Widerrufsinformation prüfen lassen
Lass die Widerrufsinformation und Pflichtangaben im Kreditvertrag fachlich prüfen – Fehler können das Widerrufsrecht verlängern.
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3. Widerruf erklären
Besteht ein Widerrufsrecht, erkläre den Widerruf des Darlehens schriftlich gegenüber der Bank.
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4. Rückabwicklung klären
Auto zurück, Finanzierung beendet; allerdings können Nutzungs-/Wertersatz und gefahrene Kilometer eine Rolle spielen. Wegen der Komplexität ist anwaltlicher Rat sinnvoll.
Daran erkennst du die Masche
- Die Widerrufsinformation im Vertrag wirkt unklar oder unvollständig.
- Dir wird gesagt, ein Widerruf sei 'nach so langer Zeit ausgeschlossen', ohne die Belehrung zu prüfen.
- Der Händler drängt auf eine schnelle Anschlussfinanzierung.
Häufige Fragen
Kann ich mein finanziertes Auto zurückgeben?
Wenn Kauf und Kredit verbundene Verträge sind und du den Darlehensvertrag wirksam widerrufst, fällt auch der Kauf weg (§ 358 BGB): Du gibst das Auto zurück und bist aus der Finanzierung raus. Voraussetzung ist ein bestehendes Widerrufsrecht.
Wie lange kann ich widerrufen?
Regulär 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung. War die Widerrufsinformation fehlerhaft, kann die Frist nicht zu laufen begonnen haben und der Widerruf später noch möglich sein. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Welche Nachteile hat der Widerruf?
Bei der Rückabwicklung können Nutzungs- oder Wertersatz und die gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Ob sich der Widerruf lohnt, hängt vom Einzelfall ab – lass dich vor dem Schritt beraten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.