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Jobcenter zahlt Miete nicht voll – angemessene Wohnkosten

Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) – aber nur, soweit sie 'angemessen' sind. Was angemessen ist, richtet sich nach örtlichen Richtwerten. Bei zu hoher Miete kann eine Kostensenkung verlangt werden, allerdings nicht von heute auf morgen.

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Das Jobcenter trägt die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Die Angemessenheit richtet sich nach örtlichen Richtwerten für Wohnungsgröße und Mietniveau.
Sind die Kosten zu hoch, müssen sie in der Regel erst nach einer Übergangszeit (oft sechs Monate) gesenkt werden. In dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten weiter übernommen. Ein Umzug muss zumutbar und möglich sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Richtwerte prüfen

    Erkundige dich nach den örtlichen Angemessenheitsgrenzen für deine Haushaltsgröße.

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    2. Aufforderung prüfen

    Sieh nach, ob eine wirksame Kostensenkungsaufforderung mit Frist vorliegt.

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    3. Besonderheiten anführen

    Mache Gründe geltend, die höhere Kosten oder einen Verbleib rechtfertigen.

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    4. Widerspruch einlegen

    Gegen eine zu niedrige Übernahme kannst du fristgerecht Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Welche Wohnkosten zahlt das Jobcenter?

Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II). Die Angemessenheit bemisst sich nach örtlichen Richtwerten für eine angemessene Wohnungsgröße und das Mietniveau am Wohnort. Diese Werte unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

Darf das Jobcenter die Miete einfach kürzen?

Nicht sofort. Sind die Kosten unangemessen hoch, muss das Jobcenter in der Regel zur Kostensenkung auffordern und eine Übergangszeit (oft sechs Monate) gewähren, in der die tatsächlichen Kosten weiter übernommen werden. Erst danach kann auf den angemessenen Betrag gekürzt werden.

Was, wenn ein Umzug nicht zumutbar ist?

Dann können die höheren Kosten weiter zu übernehmen sein. Gründe können Krankheit, Behinderung, Alter, Schul- oder Betreuungssituation der Kinder oder ein angespannter Wohnungsmarkt ohne günstigere Alternativen sein. Solche Umstände solltest du dem Jobcenter darlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.