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Mietkaution als verpfändetes Sparbuch – so geht es richtig

Die Mietkaution muss nicht bar fließen. Eine gängige und sichere Form ist das auf deinen Namen laufende Sparbuch, das du an den Vermieter verpfändest. So bleibt das Geld dein Eigentum, der Vermieter ist aber für den Sicherungsfall abgesichert.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB). Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.
Bei einem verpfändeten Sparbuch oder einem Mietkautionskonto bleibt das Geld dein Eigentum und die Zinsen stehen dir zu. Der Vermieter kann nur im berechtigten Sicherungsfall darauf zugreifen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kontoart wählen

    Eröffne ein Mietkautionskonto oder ein Sparbuch auf deinen Namen bei deiner Bank.

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    2. Verpfändung erklären

    Verpfände das Guthaben schriftlich an den Vermieter; die Bank vermerkt die Verpfändung.

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    3. Höhe begrenzen

    Achte darauf, dass nicht mehr als drei Nettokaltmieten verlangt werden und nutze ggf. das Ratenrecht.

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    4. Rückgabe sichern

    Nach Ende des Mietverhältnisses und Ablauf der Abrechnungsfrist gibst du die Verpfändung gemeinsam frei.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wem gehören die Zinsen der Kaution?

Dem Mieter. Die Kaution muss verzinst und getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden; die Erträge erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB).

Darf der Vermieter eine Barkaution verlangen?

Über die Form lässt sich verhandeln. Üblich sind Barkaution, verpfändetes Sparbuch, Kautionskonto oder Bürgschaft. Verlangt der Vertrag Bargeld, kannst du eine gleichwertige Alternative wie das verpfändete Sparbuch anbieten – einigen müssen sich beide Seiten.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung, sobald feststeht, dass keine berechtigten Forderungen mehr offen sind. Dem Vermieter steht dafür eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu, die je nach Fall einige Monate betragen kann.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.