Vermieter behält Kaution ein – so holst du sie nach dem Auszug zurück
Nach dem Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen – abzüglich berechtigter Forderungen. Er darf aber nicht endlos einbehalten oder pauschal abziehen. Für die meisten Punkte hat er nur eine angemessene Prüffrist; nur für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen Teil länger zurückhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Übergabeprotokoll und Belege sichern
Halte den Zustand bei Auszug fest (Protokoll, Fotos). Das entkräftet überzogene Schadensforderungen.
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2. Rückzahlung schriftlich verlangen
Fordere die Kaution nach Ablauf der Prüffrist schriftlich zurück und setze eine konkrete Zahlungsfrist.
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3. Abzüge prüfen
Verlange für jeden Abzug eine nachvollziehbare Begründung und Belege. Normale Abnutzung darf nicht abgezogen werden.
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4. Notfalls gerichtlich durchsetzen
Zahlt der Vermieter nicht, kannst du die Kaution einklagen (oft Mahnverfahren oder Klage). Für kleinere Beträge ist das gut machbar.
Daran erkennst du die Masche
- Der Vermieter zieht pauschal für Renovierung ab, obwohl du normal abgenutzt zurückgegeben hast.
- Monate vergehen ohne Abrechnung der Kaution.
- Es werden Schäden behauptet, die im Übergabeprotokoll nicht stehen.
Häufige Fragen
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Sobald dem Vermieter nach einer angemessenen Prüffrist keine berechtigten Forderungen mehr zustehen. Üblich sind einige Monate. Nur für eine noch offene Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Teil länger einbehalten werden.
Was darf der Vermieter abziehen?
Nur berechtigte Forderungen: rückständige Miete, von dir zu vertretende Schäden oder fällige Nebenkostennachzahlungen. Normale Abnutzung (Gebrauchsspuren) darf er nicht abziehen.
Wie hole ich die Kaution zurück, wenn er nicht zahlt?
Fordere schriftlich mit Frist, dann notfalls über das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage. Mit Übergabeprotokoll und Belegen stehen deine Chancen meist gut.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.