Zum Inhalt springen

Vom Kaufvertrag zurücktreten – Ware mangelhaft, Geld zurück

Die gekaufte Ware hat einen Mangel, und der Verkäufer bekommt es nicht in den Griff? Dann musst du dich nicht ewig vertrösten lassen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Rücktritt erklären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einem Sachmangel kannst du zunächst Nacherfüllung verlangen (Reparatur oder Ersatzlieferung). Klappt das nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB): Du gibst die Ware zurück und bekommst den Kaufpreis erstattet.
Voraussetzung ist in der Regel eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung – außer sie ist entbehrlich (z. B. ernsthafte Verweigerung, Fehlschlagen). Bei nur unerheblichen Mängeln ist statt Rücktritt nur eine Minderung möglich.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Mangel anzeigen

    Zeige den Mangel dem Verkäufer an und verlange Nacherfüllung.

  2. 2

    2. Frist setzen

    Setze eine angemessene Frist zur Reparatur/Ersatzlieferung.

  3. 3

    3. Rücktritt erklären

    Verstreicht die Frist erfolglos, erkläre den Rücktritt schriftlich.

  4. 4

    4. Rückabwicklung

    Ware zurückgeben, Kaufpreis zurückfordern (Zug um Zug).

Häufige Fragen

Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wenn die Ware einen Mangel hat und die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) nicht innerhalb einer angemessenen, von dir gesetzten Frist gelingt. Dann kannst du nach § 323 BGB zurücktreten: Die Ware geht zurück, du bekommst den Kaufpreis erstattet. Eine Fristsetzung kann ausnahmsweise entbehrlich sein, etwa wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft verweigert.

Was, wenn der Mangel nur klein ist?

Bei einem nur unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt ausgeschlossen – dann bleibt dir die Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Erst bei einem erheblichen Mangel und erfolgloser Nacherfüllung kommt der Rücktritt in Betracht. Schildere den Mangel konkret und setze dem Verkäufer eine klare Frist zur Nacherfüllung.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.