Vom Kaufvertrag zurücktreten – Ware mangelhaft, Geld zurück
Die gekaufte Ware hat einen Mangel, und der Verkäufer bekommt es nicht in den Griff? Dann musst du dich nicht ewig vertrösten lassen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel anzeigen
Zeige den Mangel dem Verkäufer an und verlange Nacherfüllung.
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2. Frist setzen
Setze eine angemessene Frist zur Reparatur/Ersatzlieferung.
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3. Rücktritt erklären
Verstreicht die Frist erfolglos, erkläre den Rücktritt schriftlich.
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4. Rückabwicklung
Ware zurückgeben, Kaufpreis zurückfordern (Zug um Zug).
Häufige Fragen
Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Wenn die Ware einen Mangel hat und die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) nicht innerhalb einer angemessenen, von dir gesetzten Frist gelingt. Dann kannst du nach § 323 BGB zurücktreten: Die Ware geht zurück, du bekommst den Kaufpreis erstattet. Eine Fristsetzung kann ausnahmsweise entbehrlich sein, etwa wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft verweigert.
Was, wenn der Mangel nur klein ist?
Bei einem nur unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt ausgeschlossen – dann bleibt dir die Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Erst bei einem erheblichen Mangel und erfolgloser Nacherfüllung kommt der Rücktritt in Betracht. Schildere den Mangel konkret und setze dem Verkäufer eine klare Frist zur Nacherfüllung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.