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Auto zerkratzt oder beschädigt – Vandalismus und die Kaskoversicherung

Mutwillige Beschädigungen (Vandalismus) am Auto sind ärgerlich – und meist nur über die Vollkasko gedeckt. Die Teilkasko deckt Vandalismus in der Regel nicht. Wichtig sind die schnelle Anzeige bei der Polizei und eine gute Dokumentation, um die Leistung durchzusetzen.

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Schaden geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Vandalismusschäden (mutwilliges Zerkratzen, Treten, Abbrechen) sind in der Regel über die Vollkasko versichert, nicht über die Teilkasko. Prüfe deinen Vertrag und die Selbstbeteiligung.
Mit Strafanzeige und guter Dokumentation stehen die Chancen auf Regulierung gut. Bedenke aber die Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anzeige erstatten

    Erstatte zeitnah Strafanzeige bei der Polizei – das ist für die Kasko meist Voraussetzung und dokumentiert den Vorsatz.

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    2. Schaden dokumentieren

    Fotografiere die Schäden und den Standort und sichere mögliche Zeugen oder Kameraaufnahmen.

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    3. Versicherung melden

    Melde den Schaden der Vollkaskoversicherung und reiche Anzeige und Fotos ein.

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    4. Wirtschaftlichkeit prüfen

    Wäge Selbstbeteiligung und Rückstufung gegen die Schadenshöhe ab, bevor du den Schaden meldest.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?

In der Regel nein. Mutwillige Beschädigungen sind meist nur über die Vollkasko gedeckt. Die Teilkasko greift bei Vandalismus üblicherweise nicht. Prüfe deine konkreten Versicherungsbedingungen.

Warum ist die Strafanzeige wichtig?

Sie ist für die Kaskoregulierung meist Voraussetzung und dokumentiert, dass es sich um eine vorsätzliche fremde Beschädigung handelt. Erstatte sie zeitnah und reiche sie mit den Fotos bei der Versicherung ein.

Lohnt sich die Meldung immer?

Nicht unbedingt. Bedenke die Selbstbeteiligung und die mögliche Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Liegt der Schaden nur knapp über der Selbstbeteiligung, kann es günstiger sein, ihn selbst zu tragen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.