Kapitalerträge und Abgeltungsteuer – Günstigerprüfung nutzen
Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden werden pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) belastet. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, kannst du über die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Auch ein nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag bringt Geld zurück.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Steuerbescheinigung sammeln
Hol dir von Bank/Broker die Jahressteuerbescheinigung über einbehaltene Kapitalertragsteuer.
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2. Günstigerprüfung beantragen
Beantrage in der Anlage KAP die Günstigerprüfung – das Finanzamt rechnet automatisch die für dich beste Variante.
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3. Sparer-Pauschbetrag prüfen
Wurde Steuer einbehalten, obwohl der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war? Dann holst du sie zurück.
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4. Verluste verrechnen
Verluste aus Kapitalanlagen kannst du mit Gewinnen verrechnen – auch das mindert die Steuer.
Daran erkennst du die Masche
- Du gibst Kapitalerträge gar nicht an, obwohl Steuer zurückzuholen wäre.
- Ein nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag verfällt ungenutzt.
- Verluste werden nicht verrechnet.
Häufige Fragen
Was ist die Günstigerprüfung?
Ein Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP), mit dem das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist als die 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d EStG). Ist er das, werden deine Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert und zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank vermeidest du den Steuerabzug von vornherein.
Wie hole ich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück?
Über die Anlage KAP in der Steuererklärung – mit der Jahressteuerbescheinigung der Bank. Dort kannst du die Günstigerprüfung beantragen, einen nicht ausgeschöpften Pauschbetrag nachholen und Verluste verrechnen lassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.