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Kabel-TV in den Nebenkosten? Seit 2024 nicht mehr erlaubt

In deiner Nebenkostenabrechnung tauchen weiterhin Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss auf? Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist seit Mitte 2024 abgeschafft. Kabel-TV-Kosten dürfen seither nicht mehr pauschal über die Miete/Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt werden.

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Kabelkosten beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden. Du entscheidest selbst, ob und über welchen Anbieter (Kabel, Streaming, Antenne) du fernsiehst.
Stehen nach diesem Stichtag noch Kabelgebühren in deiner Nebenkostenabrechnung, kannst du sie beanstanden und – soweit zu Unrecht gezahlt – zurückfordern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abrechnung prüfen

    Schau, ob für Zeiträume ab Juli 2024 noch Kabel-/Multimediakosten als umlegbare Betriebskosten auftauchen.

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    2. Beanstanden

    Weise den Vermieter schriftlich darauf hin, dass das Nebenkostenprivileg entfallen ist, und beanstande die Position.

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    3. Eigenen Anschluss wählen

    Du kannst frei entscheiden, wie du fernsiehst – und einen eigenen, oft günstigeren Vertrag abschließen oder ganz darauf verzichten.

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    4. Zu viel Gezahltes zurückfordern

    Wurde nach dem Stichtag zu Unrecht abgerechnet, fordere den Betrag zurück.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter Kabel-TV noch über die Nebenkosten abrechnen?

Nein. Seit dem 1. Juli 2024 ist das 'Nebenkostenprivileg' abgeschafft – die Kosten eines Kabelanschlusses dürfen nicht mehr pauschal über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Für Zeiträume danach ist eine solche Umlage unzulässig.

Muss ich überhaupt einen Kabelanschluss haben?

Nein. Du entscheidest selbst, ob du Kabel-TV, Streaming, Satellit oder gar keinen Fernsehempfang nutzt – und kannst einen eigenen, oft günstigeren Vertrag wählen. Zu Unrecht abgerechnete Kabelgebühren ab Juli 2024 kannst du zurückfordern.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.