Kabel-TV in den Nebenkosten? Seit 2024 nicht mehr erlaubt
In deiner Nebenkostenabrechnung tauchen weiterhin Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss auf? Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist seit Mitte 2024 abgeschafft. Kabel-TV-Kosten dürfen seither nicht mehr pauschal über die Miete/Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Abrechnung prüfen
Schau, ob für Zeiträume ab Juli 2024 noch Kabel-/Multimediakosten als umlegbare Betriebskosten auftauchen.
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2. Beanstanden
Weise den Vermieter schriftlich darauf hin, dass das Nebenkostenprivileg entfallen ist, und beanstande die Position.
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3. Eigenen Anschluss wählen
Du kannst frei entscheiden, wie du fernsiehst – und einen eigenen, oft günstigeren Vertrag abschließen oder ganz darauf verzichten.
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4. Zu viel Gezahltes zurückfordern
Wurde nach dem Stichtag zu Unrecht abgerechnet, fordere den Betrag zurück.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter Kabel-TV noch über die Nebenkosten abrechnen?
Nein. Seit dem 1. Juli 2024 ist das 'Nebenkostenprivileg' abgeschafft – die Kosten eines Kabelanschlusses dürfen nicht mehr pauschal über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Für Zeiträume danach ist eine solche Umlage unzulässig.
Muss ich überhaupt einen Kabelanschluss haben?
Nein. Du entscheidest selbst, ob du Kabel-TV, Streaming, Satellit oder gar keinen Fernsehempfang nutzt – und kannst einen eigenen, oft günstigeren Vertrag wählen. Zu Unrecht abgerechnete Kabelgebühren ab Juli 2024 kannst du zurückfordern.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.