Umzug während Bürgergeld – brauchst du die Zustimmung des Jobcenters?
Du beziehst Bürgergeld und möchtest (oder musst) umziehen? Damit das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung übernimmt, ist es wichtig, vorher die Zustimmung einzuholen – sonst riskierst du, auf höheren Kosten sitzen zu bleiben.
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Zusicherung beantragen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Umzugsgrund klären
Ist der Umzug erforderlich (zu teuer, zu klein, gesundheitlich, beruflich)? Das stärkt deinen Anspruch.
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2. Zusicherung beantragen
Hol vor Vertragsunterschrift die schriftliche Zusicherung zur Übernahme der neuen Miete ein.
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3. Angemessenheit prüfen
Achte darauf, dass die neue Wohnung innerhalb der angemessenen Mietobergrenzen liegt.
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4. Umzugskosten/Kaution
Auch Umzugskosten, Kaution (als Darlehen) und Genossenschaftsanteile können übernommen werden – beantrage sie mit.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Umzug die Erlaubnis des Jobcenters?
Eine 'Erlaubnis' im engeren Sinn nicht – umziehen darfst du. Aber damit das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung übernimmt, solltest du vorher eine Zusicherung einholen (§ 22 SGB II). Ohne sie kann es sein, dass nur die bisherigen, niedrigeren Kosten übernommen werden.
Werden Umzugskosten und Kaution übernommen?
Bei einem notwendigen Umzug können Umzugskosten, die Mietkaution (in der Regel als Darlehen) und Genossenschaftsanteile übernommen werden. Stelle die Anträge rechtzeitig vor dem Umzug und hol dir die Zusicherung schriftlich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.