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Umzug während Bürgergeld – brauchst du die Zustimmung des Jobcenters?

Du beziehst Bürgergeld und möchtest (oder musst) umziehen? Damit das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung übernimmt, ist es wichtig, vorher die Zustimmung einzuholen – sonst riskierst du, auf höheren Kosten sitzen zu bleiben.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Zusicherung beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Vor einem Umzug solltest du dir die Übernahme der neuen Unterkunftskosten vom Jobcenter zusichern lassen (§ 22 Abs. 4 SGB II). Ist der Umzug nötig (z. B. zu teure Wohnung, Familienzuwachs, neuer Job) und die neue Wohnung angemessen, wird zugestimmt.
Ziehst du ohne Zusicherung in eine teurere Wohnung, übernimmt das Jobcenter unter Umständen nur die bisherigen (niedrigeren) Kosten. Bei unter 25-Jährigen gelten strengere Regeln.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Umzugsgrund klären

    Ist der Umzug erforderlich (zu teuer, zu klein, gesundheitlich, beruflich)? Das stärkt deinen Anspruch.

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    2. Zusicherung beantragen

    Hol vor Vertragsunterschrift die schriftliche Zusicherung zur Übernahme der neuen Miete ein.

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    3. Angemessenheit prüfen

    Achte darauf, dass die neue Wohnung innerhalb der angemessenen Mietobergrenzen liegt.

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    4. Umzugskosten/Kaution

    Auch Umzugskosten, Kaution (als Darlehen) und Genossenschaftsanteile können übernommen werden – beantrage sie mit.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Umzug die Erlaubnis des Jobcenters?

Eine 'Erlaubnis' im engeren Sinn nicht – umziehen darfst du. Aber damit das Jobcenter die Kosten der neuen Wohnung übernimmt, solltest du vorher eine Zusicherung einholen (§ 22 SGB II). Ohne sie kann es sein, dass nur die bisherigen, niedrigeren Kosten übernommen werden.

Werden Umzugskosten und Kaution übernommen?

Bei einem notwendigen Umzug können Umzugskosten, die Mietkaution (in der Regel als Darlehen) und Genossenschaftsanteile übernommen werden. Stelle die Anträge rechtzeitig vor dem Umzug und hol dir die Zusicherung schriftlich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.