Jobcenter-Sanktion / Leistungsminderung – wehr dich richtig
Das Jobcenter hat dein Bürgergeld gekürzt – wegen eines Termins, den du verpasst hast, oder einer angeblichen Pflichtverletzung? Sanktionen (Leistungsminderungen) sind an strenge Voraussetzungen gebunden und oft angreifbar. Du kannst Widerspruch einlegen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Wichtigen Grund prüfen
Gab es einen nachvollziehbaren Grund (Krankheit mit Attest, Terminkollision, keine ordnungsgemäße Einladung/Belehrung)? Das kann die Sanktion zu Fall bringen.
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2. Fristgerecht Widerspruch einlegen
Lege innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch ein (§ 84 SGG). Die Begründung kannst du nachreichen.
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3. Bei akuter Not: Eilantrag
Wenn die Kürzung dich in eine Notlage bringt, kannst du beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§ 86b SGG).
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4. Hilfe holen
Erwerbslosenberatung und Sozialverbände unterstützen kostenlos beim Widerspruch.
Häufige Fragen
Darf das Jobcenter mein Bürgergeld einfach kürzen?
Nur unter engen Voraussetzungen: Es braucht einen tatsächlichen Pflichtverstoß ohne wichtigen Grund und eine vorherige, korrekte Rechtsfolgenbelehrung. Fehlt etwas davon, ist die Sanktion angreifbar – leg Widerspruch ein.
Was zählt als 'wichtiger Grund'?
Zum Beispiel Krankheit (mit Nachweis), die Betreuung eines Kindes, eine nicht ordnungsgemäße Einladung oder ein wichtiger kollidierender Termin. Wer einen wichtigen Grund hatte, darf dafür nicht sanktioniert werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.