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Jobcenter übernimmt die Miete nicht (komplett)? Deine Rechte

Das Jobcenter übernimmt deine Unterkunftskosten nur teilweise oder verlangt, dass du in eine billigere Wohnung ziehst? Die 'Kosten der Unterkunft' (KdU) müssen in angemessener Höhe übernommen werden – und du musst nicht sofort umziehen.

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Das Jobcenter übernimmt die Unterkunftskosten in angemessener Höhe (§ 22 SGB II). Was 'angemessen' ist, richtet sich nach örtlichen Richtwerten – diese sind oft angreifbar, wenn dafür kein schlüssiges Konzept vorliegt.
Auch bei zu hoher Miete müssen die tatsächlichen Kosten in der Regel für eine Übergangszeit (oft bis zu 6 Monate) weiter übernommen werden – du wirst nicht von heute auf morgen mit den Kosten allein gelassen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid und Richtwert prüfen

    Welche Miethöhe hält das Jobcenter für angemessen? Liegt ein nachvollziehbares, schlüssiges Konzept zugrunde? Oft sind die Werte angreifbar.

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    2. Fristgerecht Widerspruch einlegen

    Lege binnen eines Monats Widerspruch gegen die Kürzung oder Umzugsaufforderung ein (§ 84 SGG).

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    3. Unzumutbarkeit darlegen

    Gründe gegen einen Umzug (Gesundheit, Kinder/Schule, fehlender bezahlbarer Wohnraum, soziale Bindungen) solltest du konkret benennen.

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    4. Belege sammeln

    Mietvertrag, Nebenkosten und – bei Wohnungssuche – Nachweise über fehlende günstigere Angebote stützen deinen Fall.

Häufige Fragen

Muss ich umziehen, wenn das Jobcenter die Miete für zu hoch hält?

Nicht sofort. In der Regel werden die tatsächlichen Kosten für eine Übergangszeit (häufig bis zu sechs Monate) weiter übernommen. Zudem muss ein Umzug zumutbar sein – Gesundheit, Kinder oder fehlender günstiger Wohnraum können dagegen sprechen.

Wie wird die 'angemessene' Miete bestimmt?

Über örtliche Richtwerte, die auf einem 'schlüssigen Konzept' beruhen müssen. Fehlt ein solches Konzept oder ist es veraltet, sind die Werte angreifbar – das ist ein häufiger Ansatzpunkt im Widerspruch.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.