Mehrbedarf beim Jobcenter – mehr Geld in besonderen Lebenslagen
Viele wissen es nicht: Neben dem Regelsatz gibt es beim Bürgergeld in bestimmten Lebenslagen einen Mehrbedarf – also zusätzliches Geld. Wenn du dazugehörst, lass dir das nicht entgehen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Mehrbedarf beantragen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Anspruch prüfen
Triffst du eine der Fallgruppen (Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, krankheitsbedingte Ernährung)? Dann besteht ein Mehrbedarf.
- 2
2. Antrag stellen
Beantrage den Mehrbedarf schriftlich beim Jobcenter – am besten formlos mit Hinweis auf § 21 SGB II.
- 3
3. Nachweise beifügen
Lege passende Nachweise bei (z. B. Mutterpass, Nachweis Alleinerziehung, ärztliches Attest zur Ernährung).
- 4
4. Bei Ablehnung widersprechen
Wird der Mehrbedarf abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf einen Mehrbedarf?
Unter anderem Schwangere (ab der 13. Woche), Alleinerziehende, bestimmte Menschen mit Behinderung sowie Personen mit medizinisch begründetem, kostenaufwändigem Ernährungsbedarf (§ 21 SGB II). Der Mehrbedarf kommt zusätzlich zum Regelsatz.
Bekomme ich den Mehrbedarf automatisch?
Nein. Du musst ihn beantragen und – je nach Fallgruppe – mit Nachweisen belegen (z. B. Attest bei kostenaufwändiger Ernährung, Mutterpass bei Schwangerschaft). Wird er abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.