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Mehrbedarf beim Jobcenter – mehr Geld in besonderen Lebenslagen

Viele wissen es nicht: Neben dem Regelsatz gibt es beim Bürgergeld in bestimmten Lebenslagen einen Mehrbedarf – also zusätzliches Geld. Wenn du dazugehörst, lass dir das nicht entgehen.

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Mehrbedarf beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Mehrbedarfe gibt es u. a. für Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung (bei bestimmten Leistungen) und für eine aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung (§ 21 SGB II) – zusätzlich zum Regelsatz.
Der Mehrbedarf wird nicht automatisch gezahlt – du musst ihn beantragen und (z. B. bei kostenaufwändiger Ernährung) mit einem Attest belegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anspruch prüfen

    Triffst du eine der Fallgruppen (Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, krankheitsbedingte Ernährung)? Dann besteht ein Mehrbedarf.

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    2. Antrag stellen

    Beantrage den Mehrbedarf schriftlich beim Jobcenter – am besten formlos mit Hinweis auf § 21 SGB II.

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    3. Nachweise beifügen

    Lege passende Nachweise bei (z. B. Mutterpass, Nachweis Alleinerziehung, ärztliches Attest zur Ernährung).

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Wird der Mehrbedarf abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf einen Mehrbedarf?

Unter anderem Schwangere (ab der 13. Woche), Alleinerziehende, bestimmte Menschen mit Behinderung sowie Personen mit medizinisch begründetem, kostenaufwändigem Ernährungsbedarf (§ 21 SGB II). Der Mehrbedarf kommt zusätzlich zum Regelsatz.

Bekomme ich den Mehrbedarf automatisch?

Nein. Du musst ihn beantragen und – je nach Fallgruppe – mit Nachweisen belegen (z. B. Attest bei kostenaufwändiger Ernährung, Mutterpass bei Schwangerschaft). Wird er abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.