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Kein Geld vom Jobcenter? Eilantrag beim Sozialgericht

Das Jobcenter lehnt ab, kürzt oder bearbeitet deinen Antrag nicht – und du hast akut kein Geld für Miete oder Essen? Für solche Notlagen gibt es den einstweiligen Rechtsschutz: Mit einem Eilantrag beim Sozialgericht kannst du eine schnelle Entscheidung erzwingen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Notlage / Eilantrag

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei akuter Notlage kannst du beim Sozialgericht einen Eilantrag (einstweilige Anordnung, § 86b SGG) stellen – oft entscheidet das Gericht innerhalb weniger Tage. Das Verfahren ist für dich kostenlos (§ 183 SGG).
Du musst glaubhaft machen, dass dir ohne die Leistung eine erhebliche Notlage droht (Eilbedürftigkeit) und dass dein Anspruch wahrscheinlich besteht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Notlage belegen

    Mach deutlich, warum es eilt: kein Geld für Miete/Strom/Essen, drohende Kündigung oder Sperre. Belege beilegen.

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    2. Eilantrag stellen

    Stelle den Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht – schriftlich oder über die Rechtsantragstelle, die dir beim Formulieren hilft.

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    3. Hauptsache nicht vergessen

    Parallel solltest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen bzw. den Antrag weiterverfolgen – der Eilantrag sichert nur die Zwischenzeit.

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    4. Unterstützung holen

    Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts, Erwerbslosenberatungen und Sozialverbände helfen kostenlos.

Häufige Fragen

Wie schnell entscheidet das Sozialgericht?

Bei echter Eilbedürftigkeit oft innerhalb weniger Tage bis Wochen. Genau dafür ist der einstweilige Rechtsschutz (§ 86b SGG) da – er soll verhindern, dass du bis zur endgültigen Entscheidung in eine Notlage gerätst.

Kostet mich der Eilantrag etwas?

Nein. Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Leistungsberechtigte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Für anwaltliche Hilfe gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Rechtsantragstelle hilft auch kostenlos beim Antrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.