Intime Bilder ohne Einwilligung verbreitet – sofort handeln und löschen lassen
Das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Einwilligung ist ein schwerer Eingriff in deine Intimsphäre – und strafbar. Du hast Anspruch auf sofortige Löschung und Unterlassung, kannst Anzeige erstatten und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen. Schnelles Handeln ist entscheidend.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Sichere Screenshots mit URL, Datum und Kontext – ohne die Inhalte weiterzuverbreiten.
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2. Sofort melden und löschen lassen
Melde die Inhalte bei jeder Plattform und verlange dringende Löschung. Spezialisierte Meldewege beschleunigen das.
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3. Anzeige erstatten
Erstatte Strafanzeige bei der Polizei. Die Verbreitung ohne Einwilligung ist strafbar und wird verfolgt.
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4. Unterstützung holen
Wende dich an Beratungsstellen (z. B. gegen digitale Gewalt) und an einen Anwalt für Unterlassung und Schmerzensgeld.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird mit der Veröffentlichung gedroht, um Geld oder weitere Bilder zu erpressen (Sextortion).
- Die Inhalte tauchen auf mehreren Plattformen auf.
- Ein Ex-Partner verbreitet private Aufnahmen aus Rache.
Häufige Fragen
Ist das Verbreiten intimer Bilder strafbar?
Ja. Das Verbreiten von Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich ohne Einwilligung ist strafbar (§ 201a StGB). Du kannst Strafanzeige erstatten und zivilrechtlich Löschung, Unterlassung und Schmerzensgeld verlangen.
Wie bekomme ich die Bilder schnell aus dem Netz?
Melde die Inhalte sofort bei jeder Plattform und verlange dringende Löschung. Es gibt spezialisierte Meldewege und Hilfsangebote gegen die Verbreitung intimer Aufnahmen, die die Entfernung beschleunigen. Sichere vorher Beweise.
Was, wenn mit der Veröffentlichung gedroht wird?
Das ist Erpressung (Sextortion) und ebenfalls strafbar. Gehe nicht auf Forderungen ein, sichere die Beweise und erstatte Anzeige. Hol dir Unterstützung bei einer Beratungsstelle und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.