Neuer Internetanschluss wird nicht geschaltet
Wird ein neu beauftragter Internetanschluss nicht zum vereinbarten Termin geschaltet, bist du nicht machtlos. Das Telekommunikationsrecht gibt Verbrauchern bei Verzug und Ausfall Rechte – von der Entschädigung bis zur Kündigung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Termin festhalten
Dokumentiere den vereinbarten Schalttermin und die ausbleibende Bereitstellung.
- 2
2. Frist setzen
Fordere den Anbieter zur Bereitstellung auf und setze eine Frist.
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3. Entschädigung/Minderung
Mache Entschädigung und Entgeltminderung für die ausgefallene Zeit geltend.
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4. Lösen vom Vertrag
Bei dauerhaftem Ausbleiben prüfe Rücktritt oder Kündigung.
Daran erkennst du die Masche
- Trotz Vertrag bleibt der Anschluss über Wochen tot.
- Es wird Entgelt für eine nicht erbrachte Leistung verlangt.
- Schalttermine werden mehrfach ohne Grund verschoben.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich bei nicht geschaltetem Anschluss?
Wird der Anschluss nicht zum vereinbarten Termin bereitgestellt, kannst du unter Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen, und für die Zeit ohne nutzbare Leistung mindert sich das Entgelt (§ 56 TKG). Bei dauerhaftem Ausbleiben kommen Rücktritt oder Kündigung in Betracht.
Muss ich trotzdem zahlen?
Für eine nicht erbrachte Leistung musst du nicht zahlen. Wird dennoch abgebucht, kannst du der Belastung widersprechen und Erstattung verlangen. Dokumentiere den vereinbarten Termin und die ausgebliebene Bereitstellung als Nachweis.
Wie komme ich aus dem Vertrag?
Erbringt der Anbieter die Leistung dauerhaft nicht, kannst du nach Fristsetzung zurücktreten oder kündigen. Da kein nutzbarer Anschluss zustande kommt, bist du nicht an den Vertrag gebunden. Erkläre Rücktritt oder Kündigung schriftlich und nachweisbar.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.