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Internationaler Führerschein – wann brauche ich ihn?

Für Fahrten im Ausland verlangen manche Länder neben dem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein. Er ist eine Übersetzung deiner Fahrerlaubnis und wird beim Bürgeramt oder der Führerscheinstelle ausgestellt.

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Innerhalb der EU und des EWR reicht der nationale EU-Führerschein. Für viele Länder außerhalb wird zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt, der nur zusammen mit dem nationalen gültig ist.
Den internationalen Führerschein bekommst du in der Regel unkompliziert bei deiner Führerscheinstelle. Er wird ohne erneute Prüfung auf Grundlage deines bestehenden Führerscheins ausgestellt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Zielland prüfen

    Kläre, ob dein Reiseland einen internationalen Führerschein verlangt.

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    2. Unterlagen bereitlegen

    Du brauchst deinen Führerschein, ein Passfoto und ein Ausweisdokument.

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    3. Antrag stellen

    Beantrage den internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt.

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    4. Beides mitführen

    Führe auf der Reise immer nationalen und internationalen Führerschein zusammen mit.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Brauche ich im Ausland immer einen internationalen Führerschein?

Innerhalb der EU und des EWR reicht dein nationaler EU-Führerschein. Für viele Länder außerhalb wird zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt. Prüfe die Bestimmungen des Reiselands rechtzeitig, auch für Mietwagen.

Gilt der internationale Führerschein allein?

Nein. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem gültigen nationalen Führerschein wirksam. Du musst beide Dokumente zusammen mitführen, sonst kann die Fahrerlaubnis im Ausland nicht anerkannt werden.

Wie lange ist er gültig?

Der internationale Führerschein ist meist auf wenige Jahre befristet, je nach ausgestelltem Musterabkommen. Nach Ablauf kannst du einen neuen beantragen. Er ersetzt nicht den nationalen Führerschein, sondern ergänzt ihn nur.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.