Inkasso-Gebühren zu hoch? Du musst nicht jeden Aufschlag zahlen
Aus einer kleinen offenen Rechnung macht das Inkassobüro plötzlich das Doppelte – mit 'Bearbeitungs-', 'Auslagen-' und 'Inkassopauschalen'? Diese Kosten sind gesetzlich begrenzt und nur unter Voraussetzungen überhaupt zu zahlen. Es lohnt sich, genau hinzusehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Hauptforderung prüfen
Ist die eigentliche Forderung überhaupt berechtigt und fällig? Wenn nein, widersprich der gesamten Forderung.
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2. Kostenaufstellung verlangen
Fordere eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Inkassokosten. Pauschale oder doppelte Posten kannst du zurückweisen.
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3. Überhöhtes zurückweisen
Erkläre schriftlich, dass du die überhöhten Inkassokosten nicht anerkennst, und biete an, nur die berechtigte Hauptforderung zu zahlen.
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4. Nichts anerkennen
Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und vereinbare keine Raten auf überhöhte Beträge – das kann die Forderung 'festschreiben'.
Daran erkennst du die Masche
- Inkassokosten höher als die eigentliche Forderung.
- Mehrere überschneidende Pauschalen ('Bearbeitung' + 'Auslagen' + 'Inkasso').
- Drohung mit SCHUFA/Pfändung, um schnelle Zahlung zu erzwingen.
Häufige Fragen
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Sie dürfen die Vergütung nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen könnte (§ 4 RDGEG). Bei kleinen Forderungen sind die erstattungsfähigen Kosten entsprechend niedrig – überhöhte Pauschalen musst du nicht zahlen.
Muss ich Inkassokosten immer zahlen?
Nein. Sie setzen einen tatsächlichen Zahlungsverzug und eine berechtigte Hauptforderung voraus. Ist die Forderung unberechtigt oder lag kein Verzug vor, entfallen auch die Inkassokosten. Prüfe immer zuerst die Hauptforderung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.