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Inkasso-Gebühren zu hoch? Du musst nicht jeden Aufschlag zahlen

Aus einer kleinen offenen Rechnung macht das Inkassobüro plötzlich das Doppelte – mit 'Bearbeitungs-', 'Auslagen-' und 'Inkassopauschalen'? Diese Kosten sind gesetzlich begrenzt und nur unter Voraussetzungen überhaupt zu zahlen. Es lohnt sich, genau hinzusehen.

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Inkassokosten beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Inkassokosten dürfen die Gebühren nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (§ 4 RDGEG). Gerade bei kleinen Forderungen sind sie gedeckelt – pauschale Mondbeträge musst du nicht akzeptieren.
Inkassokosten setzen außerdem einen echten Zahlungsverzug voraus. Hattest du nie eine ordnungsgemäße (Mahnung/) Fälligkeit, oder ist die Hauptforderung selbst unberechtigt, entfallen auch die Inkassokosten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Hauptforderung prüfen

    Ist die eigentliche Forderung überhaupt berechtigt und fällig? Wenn nein, widersprich der gesamten Forderung.

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    2. Kostenaufstellung verlangen

    Fordere eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Inkassokosten. Pauschale oder doppelte Posten kannst du zurückweisen.

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    3. Überhöhtes zurückweisen

    Erkläre schriftlich, dass du die überhöhten Inkassokosten nicht anerkennst, und biete an, nur die berechtigte Hauptforderung zu zahlen.

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    4. Nichts anerkennen

    Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und vereinbare keine Raten auf überhöhte Beträge – das kann die Forderung 'festschreiben'.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Sie dürfen die Vergütung nicht übersteigen, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit verlangen könnte (§ 4 RDGEG). Bei kleinen Forderungen sind die erstattungsfähigen Kosten entsprechend niedrig – überhöhte Pauschalen musst du nicht zahlen.

Muss ich Inkassokosten immer zahlen?

Nein. Sie setzen einen tatsächlichen Zahlungsverzug und eine berechtigte Hauptforderung voraus. Ist die Forderung unberechtigt oder lag kein Verzug vor, entfallen auch die Inkassokosten. Prüfe immer zuerst die Hauptforderung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.