Unberechtigte Inkasso-Forderung – was tun?
Du sollst plötzlich an ein Inkassobüro zahlen – für etwas, das du nie bestellt hast, schon bezahlt hast oder gar nicht kennst? Zahle nichts vorschnell. Viele dieser Forderungen sind überhöht oder unberechtigt, manche komplett frei erfunden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Nicht vorschnell zahlen, nicht ignorieren
Zahle nicht aus Angst – aber ignoriere die Post auch nicht. Du reagierst sachlich und schriftlich.
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2. Forderung und Absender prüfen
Prüfe, ob das Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist und ob die Forderung plausibel ist. Nutze dafür unsere Absender-Prüfung und den Betrugs-Check.
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3. Widersprechen und Nachweis verlangen
Bestreite die Forderung schriftlich und verlange den genauen Grund, den Originalvertrag und eine Aufschlüsselung der Beträge. Erkenne nichts an.
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4. Bei Fake-Inkasso: melden
Wirkt es wie ein Fake-Inkasso (Drohung, Druck, ausländisches Konto, Zahlung per Gutschein), melde es der Verbraucherzentrale und erstatte ggf. Anzeige.
Daran erkennst du die Masche
- Sehr kurze Zahlungsfrist und Drohung mit 'sofort' / Gericht / Schufa.
- Keine nachvollziehbare Angabe, woher die Forderung kommt (kein Vertrag, keine Aufschlüsselung).
- Zahlung an ein ausländisches Konto oder per Gutschein/Krypto.
- Das 'Inkassobüro' ist nicht im offiziellen Register zu finden.
Häufige Fragen
Muss ich eine Inkasso-Forderung zahlen?
Nur, wenn sie tatsächlich berechtigt ist. Eine unberechtigte oder unklare Forderung kannst du schriftlich bestreiten und den Nachweis verlangen. Erkenne nichts vorschnell an.
Wie erkenne ich ein Fake-Inkasso?
Typisch sind: starker Druck und kurze Fristen, keine nachvollziehbare Grundlage, Zahlung an ausländische Konten oder per Gutschein und ein Büro, das nicht im offiziellen Register steht.
Was schreibe ich dem Inkassobüro?
Einen sachlichen Widerspruch: Forderung bestreiten, um genaue Aufschlüsselung und Originalvertrag bitten, kein Anerkenntnis. Ein passendes Schreiben kannst du dir hier erstellen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.