Inkasso droht mit Hausbesuch – was wirklich erlaubt ist
Manche Inkassobüros drohen mit einem Hausbesuch oder schicken einen 'Außendienst', um Schuldner einzuschüchtern. Wichtig zu wissen: Ein Inkassounternehmen hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es darf nicht pfänden, nichts mitnehmen und deine Wohnung nicht betreten – nur der Gerichtsvollzieher mit Titel kann vollstrecken.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Forderung beanstanden →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Ruhe bewahren
Lass dich von Drohkulissen nicht einschüchtern. Ein Hausbesuch des Inkassos hat keine rechtliche Wirkung.
- 2
2. Niemanden hereinlassen
Du musst keinen Inkasso-Mitarbeiter in deine Wohnung lassen. Verweise auf dein Hausrecht.
- 3
3. Schriftlich kommunizieren
Bestehe auf schriftlicher Kommunikation, bestreite eine unberechtigte Forderung und beanstande überhöhte Gebühren.
- 4
4. Beschweren
Unzulässigen Druck und einschüchternde Drohungen kannst du bei der Aufsicht (Rechtsdienstleistungsregister) und der Verbraucherzentrale melden.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird mit einem 'Außendienst' oder 'Hausbesuch' gedroht, um Druck zu machen.
- Dir wird suggeriert, das Inkasso könne pfänden oder etwas mitnehmen.
- Es wird massiver Zeitdruck oder mit Schikane gedroht.
Häufige Fragen
Darf ein Inkassobüro zu mir nach Hause kommen?
Es darf dich kontaktieren, hat aber keinerlei Vollstreckungsbefugnisse. Du musst keinen Inkasso-Mitarbeiter in deine Wohnung lassen – das Hausrecht liegt bei dir. Ein Hausbesuch hat keine rechtliche Wirkung.
Kann das Inkasso etwas pfänden oder mitnehmen?
Nein. Pfänden und vollstrecken darf nur ein Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Titels (Urteil, Vollstreckungsbescheid). Ein Inkassobüro darf nichts wegnehmen und keine Pfändung vornehmen.
Was kann ich gegen Drohungen tun?
Lass dich nicht einschüchtern, kommuniziere schriftlich und bestreite eine unberechtigte Forderung. Unzulässigen Druck und einschüchternde Drohungen kannst du bei der Aufsichtsbehörde und der Verbraucherzentrale melden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.