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Inkasso droht mit Hausbesuch – was wirklich erlaubt ist

Manche Inkassobüros drohen mit einem Hausbesuch oder schicken einen 'Außendienst', um Schuldner einzuschüchtern. Wichtig zu wissen: Ein Inkassounternehmen hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es darf nicht pfänden, nichts mitnehmen und deine Wohnung nicht betreten – nur der Gerichtsvollzieher mit Titel kann vollstrecken.

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Forderung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Inkassobüro hat keinerlei Vollstreckungsbefugnisse. Es darf nicht pfänden, nichts wegnehmen und deine Wohnung nicht betreten. Du musst niemanden hereinlassen – das Hausrecht liegt bei dir.
Nur ein Gerichtsvollzieher kann auf Grundlage eines Titels vollstrecken. Einschüchternde Drohungen oder unzulässiger Druck durch Inkasso sind unzulässig und können gemeldet werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ruhe bewahren

    Lass dich von Drohkulissen nicht einschüchtern. Ein Hausbesuch des Inkassos hat keine rechtliche Wirkung.

  2. 2

    2. Niemanden hereinlassen

    Du musst keinen Inkasso-Mitarbeiter in deine Wohnung lassen. Verweise auf dein Hausrecht.

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    3. Schriftlich kommunizieren

    Bestehe auf schriftlicher Kommunikation, bestreite eine unberechtigte Forderung und beanstande überhöhte Gebühren.

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    4. Beschweren

    Unzulässigen Druck und einschüchternde Drohungen kannst du bei der Aufsicht (Rechtsdienstleistungsregister) und der Verbraucherzentrale melden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ein Inkassobüro zu mir nach Hause kommen?

Es darf dich kontaktieren, hat aber keinerlei Vollstreckungsbefugnisse. Du musst keinen Inkasso-Mitarbeiter in deine Wohnung lassen – das Hausrecht liegt bei dir. Ein Hausbesuch hat keine rechtliche Wirkung.

Kann das Inkasso etwas pfänden oder mitnehmen?

Nein. Pfänden und vollstrecken darf nur ein Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Titels (Urteil, Vollstreckungsbescheid). Ein Inkassobüro darf nichts wegnehmen und keine Pfändung vornehmen.

Was kann ich gegen Drohungen tun?

Lass dich nicht einschüchtern, kommuniziere schriftlich und bestreite eine unberechtigte Forderung. Unzulässigen Druck und einschüchternde Drohungen kannst du bei der Aufsichtsbehörde und der Verbraucherzentrale melden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.