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Inkasso treibt eine alte Schuld ein – ist die Forderung verjährt?

Inkassobüros versuchen oft, längst verjährte Forderungen noch einzutreiben. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Ist sie verjährt, musst du nicht mehr zahlen – aber du musst die Verjährung aktiv geltend machen.

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Forderung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand (§§ 195, 199 BGB). Ist sie eingetreten, kannst du die Zahlung dauerhaft verweigern (Verjährungseinrede).
Die Verjährung wird nicht von Amts wegen beachtet – du musst sie ausdrücklich geltend machen. Und Vorsicht: Ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlung kann die Verjährung neu beginnen lassen. Erkenne eine verjährte Forderung daher nicht an.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Entstehungszeit klären

    Wann ist die Forderung entstanden/fällig geworden? Daraus ergibt sich, ob die 3-Jahres-Frist abgelaufen ist.

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    2. Unterbrechungen prüfen

    Gab es einen Mahnbescheid, ein Anerkenntnis oder eine Zahlung? Das kann die Frist neu gestartet oder gehemmt haben.

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    3. Verjährung einreden

    Berufe dich schriftlich ausdrücklich auf die Verjährung und verweigere die Zahlung – ohne die Forderung anzuerkennen.

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    4. Nicht anerkennen

    Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und vereinbare keine Raten für eine verjährte Forderung – das würde die Verjährung aushebeln.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann ist eine Forderung verjährt?

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf kannst du die Zahlung verweigern. Für titulierte Forderungen gilt eine längere Frist.

Muss ich die Verjährung selbst geltend machen?

Ja. Sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Du musst dich ausdrücklich – am besten schriftlich – darauf berufen (Verjährungseinrede). Tust du das nicht und zahlst, bekommst du das Geld in der Regel nicht zurück.

Was darf ich auf keinen Fall tun?

Eine verjährte Forderung anerkennen – etwa durch Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis oder durch eine Ratenzahlung. Dadurch kann die Verjährung neu beginnen und die Forderung wieder durchsetzbar werden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.