Inkasso treibt eine alte Schuld ein – ist die Forderung verjährt?
Inkassobüros versuchen oft, längst verjährte Forderungen noch einzutreiben. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Ist sie verjährt, musst du nicht mehr zahlen – aber du musst die Verjährung aktiv geltend machen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Entstehungszeit klären
Wann ist die Forderung entstanden/fällig geworden? Daraus ergibt sich, ob die 3-Jahres-Frist abgelaufen ist.
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2. Unterbrechungen prüfen
Gab es einen Mahnbescheid, ein Anerkenntnis oder eine Zahlung? Das kann die Frist neu gestartet oder gehemmt haben.
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3. Verjährung einreden
Berufe dich schriftlich ausdrücklich auf die Verjährung und verweigere die Zahlung – ohne die Forderung anzuerkennen.
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4. Nicht anerkennen
Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und vereinbare keine Raten für eine verjährte Forderung – das würde die Verjährung aushebeln.
Daran erkennst du die Masche
- Eine jahrealte Forderung taucht plötzlich beim Inkasso auf.
- Du sollst schnell ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlung unterschreiben.
- Mit einem SCHUFA-Eintrag wird gedroht, um Druck aufzubauen.
Häufige Fragen
Wann ist eine Forderung verjährt?
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest (§§ 195, 199 BGB). Nach Ablauf kannst du die Zahlung verweigern. Für titulierte Forderungen gilt eine längere Frist.
Muss ich die Verjährung selbst geltend machen?
Ja. Sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Du musst dich ausdrücklich – am besten schriftlich – darauf berufen (Verjährungseinrede). Tust du das nicht und zahlst, bekommst du das Geld in der Regel nicht zurück.
Was darf ich auf keinen Fall tun?
Eine verjährte Forderung anerkennen – etwa durch Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis oder durch eine Ratenzahlung. Dadurch kann die Verjährung neu beginnen und die Forderung wieder durchsetzbar werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.