Indexmiete erhöht? So prüfst du, ob es stimmt
In deinem Mietvertrag steht eine 'Indexmiete' – und jetzt kommt eine Erhöhung? Bei der Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Das ist erlaubt, aber an Regeln gebunden. Oft lohnt sich ein genauer Blick auf die Berechnung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag prüfen
Ist wirklich eine Indexmiete (nicht Staffelmiete) vereinbart, und auf welchen Index wird verwiesen?
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2. Form prüfen
Erfolgt die Erhöhung in Textform mit Angabe der Indexwerte und der neuen Miete?
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3. Berechnung nachrechnen
Vergleiche die Indexstände (alt/neu) und prüfe, ob die prozentuale Steigerung korrekt umgesetzt wurde.
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4. Jahresfrist prüfen
Liegt mindestens ein Jahr seit der letzten Miethöhe? Sonst ist die Erhöhung zu früh.
Häufige Fragen
Wie wird eine Indexmiete erhöht?
Sie wird an den Verbraucherpreisindex für Deutschland angepasst (§ 557b BGB). Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform erklären und dabei die alte Miete, die Indexänderung und die neue Miete nachvollziehbar angeben. Eine Anpassung ist frühestens ein Jahr nach der letzten Festlegung möglich.
Darf der Vermieter neben dem Index noch anders erhöhen?
Grundsätzlich nicht. Bei einer Indexmiete sind Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen, und Modernisierungserhöhungen sind nur in engen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Prüfe deshalb genau, worauf sich eine Erhöhung stützt – und ob die Jahresfrist eingehalten ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.