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Impfschaden – Anerkennung und Versorgung beantragen

Bei einem bleibenden gesundheitlichen Schaden nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung kann ein Anspruch auf staatliche Versorgung bestehen. Die Anerkennung als Impfschaden setzt voraus, dass die gesundheitliche Schädigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen ist. Den Antrag stellst du beim zuständigen Versorgungsamt.

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Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erleidet, kann Anspruch auf Versorgung haben (soziales Entschädigungsrecht, SGB XIV). Erforderlich ist der wahrscheinliche Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden.
Gegen eine ablehnende Entscheidung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Ärztliche Befunde, der zeitliche Zusammenhang und Gutachten sind für die Anerkennung entscheidend.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Befunde sammeln

    Dokumentiere die Beschwerden, den zeitlichen Ablauf nach der Impfung und sammle ärztliche Befunde.

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    2. Antrag beim Versorgungsamt

    Stelle den Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens und Versorgung beim zuständigen Versorgungsamt.

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    3. Zusammenhang belegen

    Der Kausalzusammenhang ist der Kern. Ärztliche Stellungnahmen und Gutachten stützen den Antrag.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lege fristgerecht Widerspruch ein und ergänze medizinische Nachweise. Bei Bedarf hilft eine Beratungsstelle oder ein Anwalt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist ein anerkannter Impfschaden?

Ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender, dauerhafter gesundheitlicher Schaden, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung zurückzuführen ist. Dann kann ein Anspruch auf staatliche Versorgung bestehen.

Wo beantrage ich die Anerkennung?

Beim zuständigen Versorgungsamt (soziales Entschädigungsrecht). Reiche ärztliche Befunde und Angaben zum zeitlichen Ablauf ein. Der Nachweis des wahrscheinlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Schaden ist entscheidend.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG) und die medizinischen Nachweise verstärken, etwa durch Gutachten. Wegen der komplexen Kausalitätsfragen ist Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder einen Anwalt sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.