Identitätsdiebstahl: Jemand bestellt oder zahlt in deinem Namen
Plötzlich kommen Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben für Bestellungen, die du nie gemacht hast – oder es wurde ein Konto auf deinen Namen eröffnet? Dann hat jemand deine Identität missbraucht. Du haftest für solche Verträge grundsätzlich nicht, musst aber aktiv werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Forderungen schriftlich bestreiten
Teile Händler/Inkasso mit, dass kein Vertrag mit dir besteht (Identitätsmissbrauch). Erkenne nichts an und zahle nicht.
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2. Anzeige erstatten
Erstatte Anzeige bei der Polizei. Das Aktenzeichen hilft dir, dich gegenüber Gläubigern zu entlasten.
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3. SCHUFA/Auskunfteien prüfen
Hol deine Datenkopie (Art. 15 DSGVO) und lass falsche, durch den Missbrauch entstandene Einträge berichtigen/löschen.
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4. Konten sichern
Ändere Passwörter, prüfe deine Konten und richte – wo möglich – Warnungen/Zwei-Faktor-Anmeldung ein.
Daran erkennst du die Masche
- Rechnungen/Mahnungen für nie bestellte Waren.
- Inkasso für einen Vertrag, den du nicht kennst.
- Briefe über ein Konto/Abo, das du nie eröffnet hast.
Häufige Fragen
Muss ich für Bestellungen zahlen, die ein Betrüger in meinem Namen gemacht hat?
Grundsätzlich nein. Ohne deine Willenserklärung kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Bestreite die Forderung schriftlich unter Hinweis auf den Identitätsmissbrauch, erkenne nichts an und erstatte Anzeige.
Wie schütze ich meine SCHUFA?
Fordere deine kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) an und lass Einträge, die durch den Missbrauch entstanden sind, berichtigen oder löschen (Art. 16/17 DSGVO). Das Polizei-Aktenzeichen hilft dir, den Missbrauch zu belegen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.