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Identitätsdiebstahl: Jemand bestellt oder zahlt in deinem Namen

Plötzlich kommen Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben für Bestellungen, die du nie gemacht hast – oder es wurde ein Konto auf deinen Namen eröffnet? Dann hat jemand deine Identität missbraucht. Du haftest für solche Verträge grundsätzlich nicht, musst aber aktiv werden.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Verdächtige Nachricht prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für Verträge, die ein Betrüger in deinem Namen abgeschlossen hat, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet – es fehlt deine Willenserklärung. Du kannst die Forderungen zurückweisen.
Wichtig ist schnelles Handeln: Forderungen schriftlich bestreiten, Anzeige erstatten und falsche Einträge bei Auskunfteien (SCHUFA) korrigieren lassen, bevor Schaden entsteht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Forderungen schriftlich bestreiten

    Teile Händler/Inkasso mit, dass kein Vertrag mit dir besteht (Identitätsmissbrauch). Erkenne nichts an und zahle nicht.

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    2. Anzeige erstatten

    Erstatte Anzeige bei der Polizei. Das Aktenzeichen hilft dir, dich gegenüber Gläubigern zu entlasten.

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    3. SCHUFA/Auskunfteien prüfen

    Hol deine Datenkopie (Art. 15 DSGVO) und lass falsche, durch den Missbrauch entstandene Einträge berichtigen/löschen.

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    4. Konten sichern

    Ändere Passwörter, prüfe deine Konten und richte – wo möglich – Warnungen/Zwei-Faktor-Anmeldung ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich für Bestellungen zahlen, die ein Betrüger in meinem Namen gemacht hat?

Grundsätzlich nein. Ohne deine Willenserklärung kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Bestreite die Forderung schriftlich unter Hinweis auf den Identitätsmissbrauch, erkenne nichts an und erstatte Anzeige.

Wie schütze ich meine SCHUFA?

Fordere deine kostenlose Datenkopie (Art. 15 DSGVO) an und lass Einträge, die durch den Missbrauch entstanden sind, berichtigen oder löschen (Art. 16/17 DSGVO). Das Polizei-Aktenzeichen hilft dir, den Missbrauch zu belegen.

Jetzt handeln

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.