Zum Inhalt springen

Hotel überbucht oder storniert? Deine Rechte

Du stehst mit Koffer an der Rezeption – und das Hotel ist überbucht oder hat deine Buchung 'storniert'? Das Hotel muss dafür geradestehen: Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Unterbringung und auf Ersatz deiner Mehrkosten.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Ersatz / Erstattung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer bestätigten Buchung muss das Hotel die Leistung erbringen. Kann es das nicht (Überbuchung), schuldet es dir eine gleichwertige Ersatzunterkunft und den Ersatz der Mehrkosten (z. B. teureres Hotel, Taxi, Telefonate).
Bei einer Pauschalreise ist dein Ansprechpartner der Reiseveranstalter; bei direkter Hotelbuchung das Hotel selbst. In beiden Fällen kommen Schadensersatz und ggf. eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit in Betracht.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Bestätigung vorlegen

    Zeige deine Buchungsbestätigung und bestehe auf der zugesagten Leistung oder einer gleichwertigen Alternative.

  2. 2

    2. Mehrkosten dokumentieren

    Sichere Belege für eine teurere Ersatzunterkunft, Fahrtkosten und sonstige Mehraufwendungen.

  3. 3

    3. Erstattung fordern

    Verlange schriftlich die Erstattung der Mehrkosten und ggf. Schadensersatz – beim Hotel bzw. beim Reiseveranstalter.

  4. 4

    4. Zahlung zurückholen

    Wurde bereits gezahlt und nichts geleistet, hol dir das Geld je nach Zahlungsart über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück.

Häufige Fragen

Was steht mir zu, wenn das Hotel überbucht ist?

Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzunterkunft und auf Ersatz deiner Mehrkosten (etwa für ein teureres Hotel, Taxifahrten oder Telefonate). Je nach Fall kommen auch Schadensersatz und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Betracht.

An wen wende ich mich?

Hast du direkt beim Hotel gebucht, ist das Hotel verantwortlich. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter dein Ansprechpartner. Dokumentiere alle Mehrkosten mit Belegen und mache deine Ansprüche schriftlich geltend.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.