Hotel überbucht oder storniert? Deine Rechte
Du stehst mit Koffer an der Rezeption – und das Hotel ist überbucht oder hat deine Buchung 'storniert'? Das Hotel muss dafür geradestehen: Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Unterbringung und auf Ersatz deiner Mehrkosten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bestätigung vorlegen
Zeige deine Buchungsbestätigung und bestehe auf der zugesagten Leistung oder einer gleichwertigen Alternative.
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2. Mehrkosten dokumentieren
Sichere Belege für eine teurere Ersatzunterkunft, Fahrtkosten und sonstige Mehraufwendungen.
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3. Erstattung fordern
Verlange schriftlich die Erstattung der Mehrkosten und ggf. Schadensersatz – beim Hotel bzw. beim Reiseveranstalter.
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4. Zahlung zurückholen
Wurde bereits gezahlt und nichts geleistet, hol dir das Geld je nach Zahlungsart über Käuferschutz/Chargeback oder Bank-Rückruf zurück.
Häufige Fragen
Was steht mir zu, wenn das Hotel überbucht ist?
Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzunterkunft und auf Ersatz deiner Mehrkosten (etwa für ein teureres Hotel, Taxifahrten oder Telefonate). Je nach Fall kommen auch Schadensersatz und eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Betracht.
An wen wende ich mich?
Hast du direkt beim Hotel gebucht, ist das Hotel verantwortlich. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter dein Ansprechpartner. Dokumentiere alle Mehrkosten mit Belegen und mache deine Ansprüche schriftlich geltend.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.