Zum Inhalt springen

Homeoffice-Pauschale – Arbeiten von zu Hause von der Steuer absetzen

Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale ansetzen – auch ohne separates Arbeitszimmer. Für jeden Tag im Homeoffice gibt es einen Pauschbetrag, begrenzt durch einen Jahreshöchstbetrag. Sie ist unkompliziert und lohnt sich für viele Arbeitnehmer.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief ans Finanzamt erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du eine Tagespauschale von 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer kann unter Umständen mehr bringen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Homeoffice-Tage zählen

    Notiere die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast.

  2. 2

    2. Pauschale berechnen

    6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (das entspricht 210 Tagen).

  3. 3

    3. In der Erklärung ansetzen

    Trage die Pauschale bei den Werbungskosten ein. Eine genaue Aufstellung der Tage ist hilfreich.

  4. 4

    4. Alternative prüfen

    Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, prüfe, ob dessen Ansatz mehr bringt.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?

Nein. Die Homeoffice-Pauschale gibt es gerade auch dann, wenn du keinen abgetrennten Arbeitsraum hast, etwa am Küchentisch arbeitest. Für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gelten dagegen strengere Voraussetzungen.

Lohnt sich die Pauschale für mich?

Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Bei vielen Homeoffice-Tagen oder weiteren Werbungskosten lohnt sie sich. Prüfe alternativ ein echtes Arbeitszimmer.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.