Homeoffice-Pauschale – Arbeiten von zu Hause von der Steuer absetzen
Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale ansetzen – auch ohne separates Arbeitszimmer. Für jeden Tag im Homeoffice gibt es einen Pauschbetrag, begrenzt durch einen Jahreshöchstbetrag. Sie ist unkompliziert und lohnt sich für viele Arbeitnehmer.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Homeoffice-Tage zählen
Notiere die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast.
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2. Pauschale berechnen
6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr (das entspricht 210 Tagen).
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3. In der Erklärung ansetzen
Trage die Pauschale bei den Werbungskosten ein. Eine genaue Aufstellung der Tage ist hilfreich.
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4. Alternative prüfen
Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet, prüfe, ob dessen Ansatz mehr bringt.
Daran erkennst du die Masche
- Du setzt die Pauschale nicht an, obwohl du regelmäßig zu Hause arbeitest.
- Du überschreitest den Jahreshöchstbetrag in der Berechnung.
- Du übersiehst, dass ein echtes Arbeitszimmer mehr bringen könnte.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale gibt es gerade auch dann, wenn du keinen abgetrennten Arbeitsraum hast, etwa am Küchentisch arbeitest. Für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer gelten dagegen strengere Voraussetzungen.
Lohnt sich die Pauschale für mich?
Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Bei vielen Homeoffice-Tagen oder weiteren Werbungskosten lohnt sie sich. Prüfe alternativ ein echtes Arbeitszimmer.
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