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Habe ich Anspruch auf Homeoffice – und darf der Chef es streichen?

Homeoffice ist für viele zum Alltag geworden – aber wer entscheidet darüber? Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit von zu Hause gibt es nicht. Entscheidend ist, was vereinbart wurde – und das bindet dann beide Seiten.

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Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht (Stand jetzt) nicht. Homeoffice beruht auf einer Vereinbarung – im Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung.
Ist Homeoffice fest vereinbart, kann der Arbeitgeber dich nicht ohne Weiteres einseitig zurück ins Büro beordern – und umgekehrt kann er Homeoffice auch nicht einfach per Weisung anordnen. Maßgeblich sind die getroffenen Regelungen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grundlage prüfen

    Steht etwas im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung zum Homeoffice?

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    2. Widerrufsvorbehalt beachten

    Manche Regelungen erlauben den Widerruf des Homeoffice – prüfe, ob und unter welchen Bedingungen.

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    3. Schriftlich klären

    Willst du Homeoffice (behalten), bitte schriftlich um eine klare Vereinbarung mit Umfang und Bedingungen.

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    4. Mitbestimmung nutzen

    Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit oft mitzubestimmen.

Häufige Fragen

Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es derzeit nicht. Ein Recht ergibt sich nur aus einer Vereinbarung – etwa im Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung. Ist Homeoffice dort geregelt, gilt das für beide Seiten verbindlich.

Darf mich der Arbeitgeber aus dem Homeoffice zurückholen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Ist Homeoffice fest zugesagt, kann er dich nicht einfach einseitig zurückbeordern; enthält die Regelung dagegen einen wirksamen Widerrufsvorbehalt, kann eine Rückkehr ins Büro unter den dort genannten Bedingungen verlangt werden. Ohne Grundlage kann er Homeoffice weder anordnen noch einseitig streichen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.